Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Satzung SGB II – Delegation und
Satzung SGB II – Kostenbeteiligung.
Sachverhalt:
Die ARGE Rhein-Kreis Neuss wird zum 01.01.2011 in die Gemeinsame Einrichtung / Jobcenter übergehen. Die Möglichkeit der Delegation ergibt sich aus dem Ausführungsgesetz SGB II NRW. Dieses Gesetz wird derzeit überarbeitet.
Zur Delegation sieht der Entwurf des neuen Ausführungsgesetzes lediglich redaktionelle Anpassungen vor. Sowohl die Delegationssatzung als auch die Satzung über die Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden daher im Hinblick auf die Änderung der Bezeichnung „ARGE Rhein-Kreis Neuss“ in „Jobcenter Rhein-Kreis Neuss“ redaktionell überarbeitet. Andere Änderungen ergeben sich nicht.
Die Beschlussfassung erfolgt dennoch vorsorglich unter dem Vorbehalt, dass sich im Ausführungsgesetzes SGB II NRW keine weiteren Änderungen bezüglich der Delegation ergeben. Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt bis spätestens 16.12.2010.