Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung von Aufgaben der Großen kreisangehörigen Stadt Dormagen an den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/0863/XV/2010
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung von Aufgaben der Großen kreisangehörigen Stadt Dormagen auf den Rhein-Kreis Neuss" gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.

 


Sachverhalt:

Nach der Bestimmung Dormagens zur Großen kreisangehörigen Stadt hat der Rhein-Kreis Neuss einige übergegangene Aufgaben wieder in seine Zuständigkeit übernommen. Mangels Rechtsgrundlage konnte zu diesem Zeitpunkt keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Nach Änderung der Gemeindeordnung kann nunmehr die vom Innenministerium ausgesprochene Duldung in die formal korrekte Form überführt werden. Der Abschluss der Vereinbarung führt zur Verfahrensbeschleunigung und zur Reduzierung des Arbeitsaufwands.

Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vereinbarung am 21.12.2010 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.