Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen zur Kenntnis.
Zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen haben der
Bundesgerichtshof am 01.12.2008 und der europäische Gerichtshof am 29.04.2010
Entscheidungen getroffen.
Die genannten Entscheidungen wurden den Kreisen Nordrhein-Westfalens durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 06.08.2010 übersandt.
Der –nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte
– Erlass des Ministeriums vom 06.08.2010 enthält diverse allgemeine Hinweise
über die sich aus den oben genannten Urteilen ergebenden Konsequenzen.
Mit Rundschreiben v. 06.12.2010 teilte der Landkreistag
NRW die Ergebnisse eines auf Grund der ergangenen Urteile geführten Gespräches
zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission mit
Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlage beigefügt.