Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem
Kreistag, den rettungsdienstlichen Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Gemäß
§ 12 Rettungsgesetz NRW stellen die Kreise Bedarfspläne auf, in denen
insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere
Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und
Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen sind.
Mit den kreisangehörigen Städten, die Träger von Rettungswachen sind, ist Einvernehmen zu erzielen. Mit den Verbänden der Krankenkassen und den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes Einvernehmen anzustreben.
Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern. Der aktuelle rettungsdienstliche Bedarfsplan wurde vom Kreistag am 14.06.2006 beschlossen.
Die Gespräche mit den Städten Dormagen und Neuss sowie den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Erzielung des gesetzlich geforderten Einvernehmens finden zur Zeit statt. Über den Stand der Gespräche wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Der Entwurf des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes (Stand 29.12.2010) ist als Anlage beigefügt.