Betreff
Zuschuss für VdK und Lebenshilfe
Vorlage
50/208/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

a)       dem Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland, Kreisverband Neuss, einen Zuschuss in Höhe von                              14.908,20 €,

b)       dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich, einen Zuschuss in Höhe von                                        10.678,90 €,

c)       dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Neuss e.V., einen Zuschuss in Höhe von                                                                             10.678,90 €.

Mittel des Kreises werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem VdK-Kreisverband Neuss seit 1964 Zuschüsse zu den Kosten der Geschäftsstellen in Neuss und Grevenbroich.

Die Vereine Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Grevenbroich und Neuss erhalten seit 1976 bzw. seit 1979 jährliche Kreiszuschüsse zu den Geschäftsstellenkosten.

Die ehemaligen Geschäftsstellenzuschüsse werden ab 2008 in Form von institutionellen Zuschüssen weitergeführt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des § 5 SGB XII.