Betreff
Gewährung eines Zuschusses zu den Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge Neuss im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/209/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss, Rheydter Str. 176, zu den im Jahre 2008 nicht gedeckten Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge in Neuss einen Zuschuss in Höhe von 10.289,67 €.

Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Die TelefonSeelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Sie ist unter den Rufnummern

0800 - 111 0 111   und   0800 - 111 0 222

kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen

Der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Neuss und der Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss haben erstmals im Jahr 2001 um einen Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der gemeinsam betriebenen TelefonSeelsorge gebeten. Der Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages hat die soziale Aufgabenstellung der TelefonSeelsorge anerkannt und seitdem gefördert.

Interessierte können sich im Internet über die Arbeit der TelefonSeelsorge unter www.telefonseelsorge.de informieren. Statistische Angaben – im Vergleich der Jahre 2003 – 2005 – dokumentieren deutlich die starke und stabile Inanspruchnahme des Dienstes; die Statistik ist als Anlage beigefügt.

Nach Absprache innerhalb des Trägerverbundes soll der Zuschuss an den Verband Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss gewährt werden, der federführend auch den Verwendungsnachweis erstellt.