Betreff
Entwicklung im Bereich Elterngeld
Vorlage
51/0919/XV/2011
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das Elterngeldgesetz ist zum 01.01.2011 geändert worden.

 

Danach wird das Elterngeld ab einem Einkommen von Netto 1.200 € nur noch in Höhe von 65 % ersetzt, unterhalb dieses Einkommens wird die Lohnersatzleistung wie bisher in Höhe von 67 % gezahlt. Der Höchstbetrag von 1.800 € bleibt bestehen.

Ausländische Einkünfte, die außerhalb der EU erzielt werden, gelten nicht mehr als Einkommen im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes.

Das Elterngeld wird nunmehr in voller Höhe bei der Grundsicherung angerechnet (Ausnahme: Wenn vor der Geburt ein Einkommen erzielt wurde, bleibt das Elterngeld bis zur Höhe von 300 € anrechnungsfrei).

Zusätzlich wurde eine „Höchstgrenze“ eingeführt. Danach entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei einem jährlichen Einkommen von 250.000 € bei Ledigen und 500.000 € bei Partnerschaften.

In diesem Zusammenhang wurden noch im Dezember 2010 ca. 3.100 Informationsschreiben versandt. und 958 Herabsetzungsbescheide erteilt.

 

Im Jahr 2010 sind 4.201 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.057 Anträge). Im Kalenderjahr 2009 gab es im Rhein-Kreis Neuss 3.529 Geburten. Für diese Kinder wurden 4.057 Anträge auf Elterngeld gestellt (3450 von Müttern und 607 von Vätern).

 

Die entschiedenen Anträge gliedern sich wie folgt (Stand: 31.12..2010 – In Klammern die Zahlen von 2009):

 

 

 

Mütter

Väter

Gesamt

Dormagen

   433    (468)

   97  (74)

  530   (542)

Grevenbroich

   491    (470)

   77  (77)

  568   (547)

Jüchen

   152    (149)

   30  (25)

  182   (174)

Kaarst

   294    (282)

   89  (57)

  383   (339)

Korschenbroich

   215    (221)

   55  (45)

  270   (266)

Meerbusch

   371    (426)

   83  (85)

  454   (511)

Neuss

  1331  (1340)

 244 (224)

 1575 (1564)

Rommerskirchen

     89      (94)

   20  (20)

  109   (114)

Gesamtzahlen

  3376  (3450)

 695 (607)

 4071 (4057)

 

Die Tabelle enthält ausschließlich abgeschlossene Fälle. Aus diesem Grund weichen die Zahlen von den Anträgen ab.

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 17,07 % (Vorjahr: 14,97 %).

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 2,70 % (Vorjahr: 5,23 %). Insgesamt sind 17 (7 in 2009) Klagen eingegangen (Erledigt wurden 6 Klagen – 1 Rücknahme und 5 Vergleiche).

 

In 2010 wurden 24.838.718,73 € Bundesmittel ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 784.292,77 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 604,64 € (Vorjahr: 587,56 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, ist auf 44,40 % gesunken (Vorjahr: 46,79 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 12,41 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 20,38 Kalendertage).