Betreff
K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn
Sachstandsbericht zur Änderung der Planung durch die Stadt Kaarst
Vorlage
66/0921/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung

zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die umfangreichen Untersuchungsunterlagen zur Variante 7 zu prüfen und auf Wunsch der Stadt Kaarst den bestehenden Einplanungsantrag für die Variante 5 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zurückzuziehen sowie einen neuen Antrag für Variante 7 — unter Bereitstellung der notwendigen Unterlagen seitens der Stadt — fristgerecht bis zum 01.06.2011 vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung die Zuschussfähigkeit für die Variante 7 mit Verkehrsministerium und Bezirksregierung Düsseldorf im diesjährigen Programmgespräch klären. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt — vorbehaltlich der noch zu klärenden Frage der Zuschussfähigkeit — die Straßenbaumaßnahme unter dem Arbeitstitel K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2012 – 2016 in das Programmjahr 2012 einzustellen.


Sachverhalt:

Der Technische Beigeordnete der Stadt Kaarst, Herr Manfred Meuter, wird in der Ausschusssitzung über den aktuellen Sachstand der von der Stadt Kaarst neu untersuchten Variante 7 berichten. Er wird den Ausschussmitgliedern im Anschluss hieran Rede und Antwort stehen.

 

Die Variante 7 soll die bisher verfolgte Variante 5 (K37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn) ersetzen und dahingehend von Seiten der Stadt Kaarst weiter verfolgt werden, dass eine darauf aufbauende Straßenentwurfsplanung erstellt wird, die als Grundlage für die weiteren städtischen Bauleitplanverfahren in Form der Bebauungspläne Nr. 110 – Kaarst „Autobahnzufahrt BAB A 57“, Nr. 86 – Büttgen – „Gümpgesbrücke“ und Nr. 90 – Büttgen – „K37n Siemensstraße“ dient.

 

Eine wesentliche Änderung der untersuchten Variante 7 ist die Beibehaltung des Bahnübergangs Gümpgesbrücke über die Regiobahn und den Nordkanal für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr. Vor diesem Hintergrund ist ein Förderzugang nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nicht mehr möglich, so dass alternativ ein Förderzugang nach dem Entflechtungsgesetz zu prüfen ist. Aufgrund der v. g. Ausführungen ist die Maßnahme als K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn aus dem Kreisstraßenbauprogramm zu streichen und unter dem neuen Arbeitstitel „K37n Neuführung Hüngert bis L 390“ bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2012 – 2016 neu in das Programmjahr 2012 einzustellen. Bei unterstellten gleichbleibenden Gesamtkosten in Höhe von 9,5 Mio. € für die neue Variante 7, würde der Eigenanteil des Kreises von 2,2 Mio. € auf 3,8 Mio. € steigen.