Betreff
Konzept für das Kulturzentrum Zons
Vorlage
40/0922/XV/2011
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.                  Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die nachfolgende aufgeführte Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.05.2011 zu beschließen:

 

 

 

Nutzungs- und Entgeltordnung

für das Kulturzentrum

des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons

 

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am               aufgrund des § 26 Absatz 1 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen – KrO NW – vom 17. Oktober 1994 (SGV NW 2021) zuletzt geändert am 24.06.2008 folgende

 

Nutzungs- und Entgeltordnung

 

 

für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons beschlossen:

 

 

Präambel

 

Das Kreiskulturzentrum in Dormagen-Zons besteht aus den Einrichtungen Kreismuseum, Archiv im Rhein-Kreis Neuss und Internationales Mundartarchiv Ludwig Soumagne.

 

 

§ 1

 

Besucherkreis

 

Zutritt zum Kulturzentrum in Dormagen-Zons haben alle Erwachsenen und Jugendlichen. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener oder mit Erlaubnis der Verwaltung gestattet. Die begleitenden Personen übernehmen die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen.

 

 

§ 2

 

Öffnungszeiten

 

 

1.   Das Kreismuseum und der daran anschließende Park sind  wie folgt geöffnet:

 

Dienstags bis Freitags von                       14.00 – 18.00 Uhr

Samstags, sowie Sonn- und Feiertags von 11.00 – 18:00 Uhr

 

Das Museum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

 

Für Schulklassen, Kindergärten und Gruppen ist das Museum nach Vereinbarung geöffnet.

 

2.   Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss sowie das Internationale Mundartarchiv Ludwig Soumagne sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 – 12:00 Uhr geöffnet.


§ 3

Entgelte

 

1.   Für das Kreismuseum und die daran anschließende Parkanlage wird folgender Eintritt erhoben:

Erwachsene                                                                      4,00 Euro

Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),

Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte                        1,50 Euro

Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte                 1,00 Euro

Familien                                                                           7,00 Euro

Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) 6,00 Euro

Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person                      3,00 Euro

Museumspädagogische Führungen pro Schüler                         1,00 Euro

Jahreskarte                                                                      24,00 Euro

Familienjahreskarte                                                            30,00 Euro

 

Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.

 

Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:

·       Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,

·       Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),

·       Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons.

An jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Museum und die daran anschließende Parkanlage. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.

 

Bei Gruppenführungen – bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.

 

2.   Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Zons gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.

 

3.   Für Theateraufführungen, Konzerte, Senioren- und Kinderveranstaltungen wird das Entgelt im jeweils gültigen Veranstaltungskalender ausgedruckt.

 

4. In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.

 

 

§ 4

 

Entgelt für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten

 

1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

 

·         Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)                           1.000,00 Euro

 

·         Befestigtes Außengelände hinter dem Museum (1. Hof)          500,00 Euro

 

·         Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle (2. Hof)           500,00 Euro

 

·         Gesamtes Außengelände                                                  800,00 Euro

 

·         Kaminzimmer

Je ½ Tag                                                                      200,00 Euro

 pro Trauung                                                                   60,00 Euro

 

 

2. Mit dem Nutzer wird ein Mietvertrag geschlossen, welcher die Verwaltungsrichtlinien für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung zum Vertragsbestandteil macht. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Neben dem Mietzins hat der Mieter die Kosten für die Reinigung so wie ggf. für die Inanspruchnahme eines Sicherheitsunternehmens zu tragen. Diese Kosten sollen dem Mieter vorab mitgeteilt werden. Sie werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Die Prüfung der Zulassung einer beantragten Fremdveranstaltung im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Museumsbetrieb und ggf. weiteren stattfindenden Veranstaltungen im Kulturzentrum Zons bleibt ausdrücklich einer jeweiligen Einzelfallprüfung vorbehalten. Insbesondere darf die Art und Durchführung der Veranstaltung nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein. Ein Rechtsanspruch auf Anmietung besteht nicht.

 

4. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen der Entgeltordnung für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung.

 

 

§ 5

 

Allgemeine Bestimmungen

 

·         Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

·         Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.

·         Das Berühren der Kunstgegenstände sowie das Rauchen in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen ist untersagt.

·         Das Mitbringen und/oder Verzehren von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

·         Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.

·         Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

·         Personen, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, können des Hauses verwiesen werden.

·         Das Fotografieren und Filmen im Kreismuseum ist nur mit Erlaubnis der Museumsverwaltung gestattet.

 


 

§ 6

 

Haftung der Besucher

 

Der Besucher/die Besucherin haftet für alle von ihm/ihr insbesondere an den Gegenständen im Kulturzentrum verursachten Schäden. Für alle von Minderjährigen verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7

 

Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Nutzungs- und Entgeltordnung wird Neuss festgelegt.

 

 

§ 8

 

Inkrafttreten

 

Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2007 außer Kraft.

 

 

Neuss, Grevenbroich,               

 

 


Sachverhalt:

1.                              Allgemeines

 

Der TOP „Konzept für das Kulturzentrum Dormagen Zons“ war bereits Gegenstand der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 15.11.2010. Die Beratung wurde nach Diskussion in der Sitzung zunächst an die Fraktionen verwiesen und die Entscheidung über die Änderung der Höhe der Eintrittsgelder sowie über die Änderung der Entgelte für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Die Baumaßnahmen werden im Frühjahr 2011 fertig gestellt werden. Für die Museumsbesucher wird derzeit die geplante Cafeteria im Erdgeschoss des Museums eingerichtet. Die Aufträge für die Einrichtung sind vergeben.

 

Das Kaminzimmer wird auch in 2011 weiterhin für Trauungen über die Stadt Dormagen für eine Miete in Höhe von 60,- Euro pro Trauung genutzt werden. Im Jahr 2010 haben trotz der Bauarbeiten 14 Brautpaare das Angebot wahrgenommen.

 

2.       Bürgeranregung

 

Mit Schreiben vom 12.01.2011 haben die Vereine der Stadt Zons zu der im letzten Kulturausschuss des Rhein-Kreises Neuss vorgeschlagenen Änderung der Entgeltregelung für die Innenhöfe des Kulturzentrums Zons im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 21 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) den Antrag gestellt, dass weiterhin kein Eintritt für das Außengelände des Kulturzentrums erhoben und der Zugang zu den Innenhöfen wie bisher sichergestellt wird. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Als Begründung wurde u. a. angeführt, dass der Vorschlag zur Erhöhung der Eintrittsgelder weder dem Geist der bisherigen interkommunalen Abstimmungsgespräche zu dieser Angelegenheit noch den Zielen des zwischen Stadt und Kreis einvernehmlich beschlossenen Erbpachtvertrages entspräche. Der Kulturausschuss der Stadt Dormagen habe sich daher in seiner Sitzung am 24.11.2010 auch gegen die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Innenhöfe des Kulturzentrums Zons ausgesprochen.

 

So umfasse das Schlossgelände als historisches „Herz“ von Zons mit knapp 12.000 m² etwa ein Sechstel der Fläche der Altstadt. Seit vielen Jahren könne das gesamte Gelände kostenlos besichtigt werden und seit 2002 sei auch das Schlosstor wieder geöffnet. Eine Einschränkung des Zugangs zum Schlossgelände durch die Erhebung von Eintrittsgeldern wäre ein erheblicher Rückschritt für die touristische Entwicklung von Zons und zugleich eine Beschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch für Stadtführungen und Vereinsveranstaltungen müsse das Schlossgelände weiterhin zugänglich sein. Seit Einrichtung des Parkplatzes an der Wiesenstraße sei das Schlosstor auch ein wichtiger Zugang für Parkplatznutzer in die Altstadt sowie für die Besucher der Freilichtbühne.

 

Zur Erzielung höherer Einnahmen schlagen die Vereine eine Gebühr für den geplanten Zugang zum Torturm und Wehrgang vor, der durch eine automatische Zugangseinrichtung erhoben werden könne.

 

Gemäß § 21 KrO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses, der Ausschüsse und des Landrats werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Kreistag einem Ausschuss übertragen. Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.

 

In der Sitzung des Kreistages am 30.03.2011 wird die Bürgeranregung behandelt. Vorab wird auf folgendes hingewiesen:

 

Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass aus musealen und wirtschaftlichen Gründen ein geschützter Raum für das Kulturzentrum Zons erforderlich ist. Das Gelände des Kulturzentrum Zons soll zukünftig in seiner Gesamtheit vom Besucher als musealer Erlebnisraum wahrgenommen werden. Die Pflanzenwelt im Park stellt eine Verbindung zu den Ausstellungen im Kreismuseum dar und stärkt damit den Bezug zwischen den Inhalten des Museums und der mittelalterlichen Anlage. In der Torburg soll zukünftig ebenfalls eine Ausstellung stattfinden, angedacht ist eine Ausstellung zur Geschichte der Stadt Zons oder dem Rhein-Kreis Neuss. Darüber hinaus wird ein Multimediaraum des Internationalen Mundartarchivs eingerichtet, der dann dem Museumsbesucher über das Hofgelände zugänglich gemacht wird.

 

 

3.       Entgelte

 

Seitens des Rhein-Kreises Neuss wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Stiftung Schloss Dyck als auch die Stiftung Museum Insel Hombroich zum 01.01.2011 Preiserhöhungen bei den Eintritten vorgenommen haben.

 

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses wurde jedoch angemerkt, dass die Kostensteigerung der in der Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss am 18.11.2010 aufgeführten Eintritte zu hoch sei.

 

Seitens der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss wird daher folgende Regelung vorgeschlagen:

 

Entgelte des Kreismuseums Zons

seit 01.01.2008

ab 01.05.2011

Kinder bis 6 Jahre

Eintritt frei

Eintritt frei

Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica  (Jugendleiterkarte), Schwerbehinderte und Inhaber von Ehrenamtskarten

1,00 Euro

1,50 Euro

Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte

1,00 Euro 

1,- Euro

Erwachsene

3,00 Euro

4,00 Euro

Familien

6,00 Euro

7,00 Euro

Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss)

5,00 Euro

6,00 Euro

Führungen

30,00 Euro

30,00 Euro

Gruppen ab 6 Personen pro Person

2,50 Euro

3,00 Euro

Veranstaltungen

verschieden

verschieden

museumspädagogische Führungen pro Schüler

1,00 Euro

1,00 Euro

Busnutzung pro Schüler

2,00 Euro

2,00 Euro

Jahreskarte

-

24,00 Euro

Familienjahreskarte

-

30,00 Euro

 

Das ursprüngliche geplante Freigetränk im Museumscafé entfällt dabei.

 

Die Änderungen der Entgeltordnung ergeben sich aus der Anlage 2; die Änderungen sind unterstrichen und kursiv gedruckt.

 

4.                 Einbeziehung der Zonser Vereine und Bürgerinnen und Bürger in die Museumskonzeption

 

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss und Kulturdezernent Lonnes haben in der Angelegenheit erneut mehrfach Gespräche mit den Zonser Vereinen geführt.

 

Als Ergebnis der Diskussion werden folgende Nutzungen des Kulturzentrums in Zons für die Zonser Vereine und Bürgerinnen und Bürger für ein Jahr probeweise ermöglicht:

 

-          Stadtführungen der Zonser Vereine haben weiterhin einen kostenlosen Zugang zum Gelände während der Öffnungszeiten des Museums und darüber hinaus nach Absprache.

 

-          Öffnung des Südtores und des Schlosstores:

 

a.)        jeweils mittwochs und samstagvormittags sowie

 

b.)        bei besonderen Veranstaltungen, wie z.B. Freilichtbühne, lebende Krippe, Matthäusmarkt, Schützenfest etc.

 

-          Kostenlose Nutzung der Nordhalle inklusive Gewölbekeller durch die Stadt Dormagen für Repräsentationszwecke nach Absprache

 

-          Übergabe von Schlüsseln zum Besuch des Außengeländes an gemeinnützige Vereine mit Sitz in Zons zur Durchführung kultureller Veranstaltungen

 

5.                              Ehrenamtskarte

 

Die Ehrenamtskarte wird als Anerkennung für das Engagement im Ehrenamt in NRW ausgegeben. Diese Aktion wird vom Land NRW unterstützt und einige kreisangehörige Gemeinden, darunter auch die Stadt Dormagen, haben die Ehrenamtskarte bereits eingeführt.

 

Für Inhaber der Ehrenamtskarte soll zukünftig ein vergünstigter Eintritt in den Kulturzentren des Rhein-Kreises Neuss gelten.

 

6.                              Businessplan

 

Die Erfolgsvorschau, welche Gegenstand der Einladung zur 3. Sitzung des Kulturausschusses am 15.11.2010 war, wurde aufgrund der vorgenannten reduzierten Eintritte angepasst (Anlage 3).