Betreff
Kreisentwicklungskonzept
Vorlage
66/0932/XV/2011
Art
Bericht

Einleitung:

Die Förderung des kommunalen Straßenbaus ist ein zentraler und unentbehrlicher Bestandteil der Verkehrspolitik. Der Umbau des Straßenraumes zur Anpassung des geänderten Verkehrsaufkommens unter maßgeblicher Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt die besondere Berücksichtigung des Radverkehrs gehören dabei zu den vorrangigen Zielen. Erreicht wird dadurch eine Verbesserung der funktionalen Nutzbarkeit der Straßen, einhergehend mit Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer.

Welche Signifikanz der Straße zukommt, verdeutlichen aktuelle Verkehrsprognosen. Bis 2050 werden die Exporte von Waren und Dienstleistungen weiter erheblich wachsen. Diese allgemein positive wirtschaftliche Entwicklung, verbunden mit einer zunehmenden internationalen Arbeitsteilung, wird auch zukünftig eine hohe Verkehrsnachfrage zur Folge haben. Die Straße wird in der langfristigen Perspektive die Hauptlast des Güterverkehrs tragen. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demographischen Wandels langfristig der dominierende Verkehrsträger bleiben und die Personenverkehrsleistung auf der Straße erhöhen.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein unverzichtbares Planungsinstrument der Kreisverwaltung. Es ist kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme des Kreisstraßenbauprogramms werden insoweit keine verbindlichen Festlegungen getroffen.

Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Abschnittbildung für Maßnahmen > 1 Mio. € einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in der Summe somit zu einer kostenorientierteren Betrachtungsweise.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm verfolgt klare Ziele, die sich im Einzelnen wie folgt darstellen:

 

]       Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Neubau von Umgehungsstraßen

      und Beseitigung von Engpässen

 

]       Förderung des Fahrrades als Verkehrsmittel

 

]       Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Kreis Neuss durch den

      Aus- und Umbau von Straßen unter Berücksichtigung verkehrstechnischer und

      zugleich städtebaulicher Aspekte

 

]       Sinnvolle und nützliche Anbindung des Kreisstraßennetzes an das regionale bzw.

      überregionale Straßennetz

 

Das vorliegende Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen umfasst ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 46,44 Mio. EUR bei einem Eigenanteil des Kreises von ca. 16,44 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die Mittel für betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der Kreisstraßen und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.

 

Die Umsetzung des neu aufgestellten Investitionsprogramms muss vor dem Hintergrund der weiter zurückgehenden Fördermittel des Landes gesehen werden. Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre ist festzustellen, dass die Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörde und die Erteilung von verbindlichen Zusagen in Form von Bewilligungsbescheiden aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes immer problematischer werden und einen deutlich größeren zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen.

 

Vom Ministerium für Bauen, Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes und der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann. Die Förderung 2011 wird nunmehr bereits zum dritten Mal auf Grundlage der zum 01.07.2009 eingeführten Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau durchgeführt.

 

Im Rahmen des letzten Programmsgesprächs am 03. November 2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurden die Maßnahmen des Rhein-Kreises Neuss besprochen, die zur Förderung beantragt wurden. Wie auch in den Jahren zuvor wurde vom Zuwendungsgeber keine verbindliche Aussage hinsichtlich der Zuteilung der Förderjahre für die jeweilig beantragten Maßnahmen gemacht. Unter dem Aspekt immer knapper werdender Finanzmittel wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV) mitgeteilt, dass eine mittelfristige Maßnahmen- und Finanzplanung mit konkreten Zuteilungen von Förderjahren nicht mehr möglich ist. Dies hat zur Folge, dass für alle Maßnahmen jeweils vorauszusetzen ist, dass Baurecht und Baureife gegeben sein müssen sowie die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt ,um eine konkrete Zusage für ein Förderjahr zu erlangen. Alle Maßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden in den Anhang gestellt ohne Zuteilung eines Förderjahres.

Bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms hat dies zur Konsequenz, dass zukünftig alle Maßnahmen ohne Baurecht und entsprechender Baureife, also mit der Ausweisung „Anhang“ seitens des Zuwendungsgebers unter optimistischer Betrachtungsweise in das letzte bzw. vorletzte Programmjahr eingestellt werden.

Für die Maßnahme Radweg K 43 zwischen Grevenbroich - Gustorf und Grevenbroich-Elsen wurde erfreulicherweise eine Aufnahme in das Förderprogramm 2011 des Landes NRW zugesagt, so dass die Maßnahme voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 — vorbehaltlich der Erteilung des Bewilligungsbescheides — begonnen werden kann. Das offizielle Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2011 wird verbindlich im April/Mai 2011 veröffentlicht und bekanntgegeben.

 

Insgesamt beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 sechs Straßenbaumaßnahmen und elf Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige Realisierung dazu beitragen wird, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht werden.

 

Der Fördersatz für den Neu- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen beträgt derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die nach dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst werden.

 

Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen nach dem Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau beträgt weiterhin 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.