Betreff
Kreisstraßenbauprogramm 2011
Vorlage
66/0936/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2011 zustimmend zur Kenntnis

 


Sachverhalt:

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2011 beinhaltet zwei Baumaßnahmen. Dabei handelt es sich um den Umbau der K 8 Ortsdurchfahrt Glehn und den Radweg entlang der K 43 zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf.

 

Für den Radweg K 43 ist seitens der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesverkehrsministeriums eine Förderung für 2011 im letztjährigen Programmgespräch zugesagt worden. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Veröffentlichung des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau 2011 — im April 2011 — durch das Ministerium Klarheit geschaffen wird und dann die wesentlichen Weichen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme für die Jahresmitte 2011 gestellt werden können.

 

Bei einem Bauvolumen von ca. 1,385 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,554 Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.

 

Bei der Umgestaltung der K 8 OD Glehn beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der Stadt Korschenbroich die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Glehn — bei der es sich um den ehemaligen Straßenquerschnitt der B 230 handelt — insbesondere für Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern sowie den Verkehr zu homogenisieren.

Mit dem Umbau der Ortsdurchfahrt soll der Hauptstraßenzug speziell für Kinder, Schüler, Senioren und im besonderen Radfahrer sicherer und gleichzeitig attraktiver gemacht werden. Die vorhandenen baulich abgesetzten Radwege am Ortseingang und am Ortsausgang von Glehn werden in Form markierter Radwege auf der Fahrbahn — Schutzstreifen — zusammengeführt, um somit einen durchgängigen Netzschluss (durchgehende Verkehrsanlage) zwischen den außerorts liegenden Radwegen entlang der K 8 zu erreichen. Darüber hinaus stehen weitere tiefbautechnische Arbeiten wie zusätzliche Fußgängerquerungshilfen, Umbau von Einmündungsbereichen, etc. zur Verbesserung der Verkehrssituation an.

 

Der Zuwendungsgeber hatte die Maßnahme — auch aufgrund der gegebenen Baureife — bereits für das Programmjahr 2010 zur Förderung eingestellt. Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf ist jedoch dem Kreis erst im Dezember 2010 zugestellt worden. Demzufolge konnte die Maßnahme in 2010 nicht mehr begonnen werden und muss bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms ins Programmjahr 2011 verschoben werden und ist somit ein Überhang aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck im Rahmen der Bauvorbereitung an den Ausschreibungsunterlagen und strebt nach einer Bürgerinformation mit der Stadtverwaltung Korschenbroich und den Bürgern vor Ort den Baubeginn für Frühjahr 2011 an.

 

Die Maßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich – Elsen und Grevenbroich Gustorf dient zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC und stellt einen Netzlückenschluss im Radwegenetz dar. Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens nicht mehr gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger mitzunutzen. Im gesamten Streckenabschnitt steht weder eine separate Radwegführung noch eine akzeptable Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung.

Die Realisierung des geplanten Radweges erforderte auf der gesamten Neubaulänge von 2 km umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen.

 

Die Verwaltung hat sich bei den straßenbaubedingten Flächeninanspruchnahmen überwiegend mit Ersatzlandforderungen der Grundstückeigentümer und keiner monetären Entschädigung konfrontiert gesehen. Der Grunderwerb mit den betroffenen Grundstückseigentümern und die Flächensicherung sind nahezu abgeschlossen. Auch die Zustimmung der Eigentümer liegt uneingeschränkt vor.

In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die BR Düsseldorf mit Schreiben vom 10.01.2011 mitgeteilt hat, dass der gültige Planfeststellungsbeschluss für den 2 km langen kombinierten Geh- und Radweg vom 25.08.2005 — zum 30.01.2006 unanfechtbar geworden — nach Ablauf der fünf Jahresfrist keine formelle Verlängerung der Wirkungsfrist des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.08.2005 erforderlich macht, denn gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz NRW tritt ein Plan außer Kraft, wenn mit seiner Durchführung nicht innerhalb von fünf Jahren begonnen wird. Insofern ist die letzte Hürde für den Baubeginn der Radwegmaßnahme genommen. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen intensiv in die Bauvorbereitung für die Maßnahme einsteigen, so dass im Herbst 2011 vorbehaltlich des erforderlichen Bewilligungsbescheides mit einem Baubeginn zu rechnen ist.

 

Beide Baumaßnahmen sind haushaltsrechtlich durch Bereitstellung entsprechender Mittel zur Realisierung vorbereitet.