Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs-
und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2012 bis 2016 für den Ausbau der
Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen
zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2012 – 2016 besteht
derzeit aus 17 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 35,1
Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 13,6 Mio. EUR .
2012 sind drei Maßnahmen zur Realisierung eingeplant.
Dabei steht an erster Stelle der Restausbau der K 1 Rheinfähre
(2. Bauabschnitt), Lückenschluss im Radwegenetz. Die Maßnahme dient zur
Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger,
insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung
Rheinfähre.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Erlass vom 03. September 2008
den Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Deiches durch den Deichverband
Meerbusch-Lank zwischen Rheinstrom-km 753,8 und 760,5, linkes Ufer erteilt. Der
Deichverband baut zurzeit im Zuge der Deichsanierung die K 1 Zur
Rheinfähre und den Radweg von der Wasserseite bis zum Bauende (Kreuzungsbereich
K1/Deichverteidigungsweg) auf der Landseite sowie das neue Deichtor aus. Der
Deichverband — in Vertretung durch ein externes Ingenieurbüro — hat Ende 2009
die die K 1 betreffenden Umbaumaßnahmen für die Deichsanierung mit dem
Kreistiefbauamt einvernehmlich abgestimmt. Nach Rücksprache mit einem Vertreter
der bauausführenden Firma vor Ort ist die Fertigstellung der Deichsanierung im
Bereich der K 1 voraussichtlich im Mai/Juni 2011 abgeschlossen. Das Deichtor
als Betonbauwerk ist bis auf Restarbeiten fertig gestellt. Die
Asphalttragschicht in der K 1 wurde bereits im Bereich des Deichtores auf einer
Länge von 40 m eingebaut. Die restlichen Asphaltarbeiten folgen bei geeigneten
Witterungsbedingungen im März/April 2011. Ferner müssen die land- und
wasserseitigen Straßenanschlüsse sowie der komb. Geh- und Radweg entlang der K
1 noch hergestellt werden. Auch die Böschungen neben der Fahrbahn müssen noch
mit Wasserbausteinen befestigt werden. Des Weiteren muss auch der
Deichverteidigungsweg entlang des Deiches gepflastert werden. Im Anschluss an
die Arbeiten des Deichverbandes wird das Kreistiefbauamt den noch ausstehenden
Lückenschluss dieser Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz
K 1/K 9 schaffen. Dazu werden in der zweiten Jahreshälfte
Planungsvarianten seitens der Verwaltung geprüft, die bis Ende des Jahres mit
der Stadt Meerbusch und dem Zuwendungsgeber einvernehmlich abzustimmen sind.
Die Radwegmaßnahme beinhaltet das Altvorhaben K1 von K9 bis Deichtor
einschließlich Kreisverkehrsplatz. Das Vorhaben Kreisverkehrsplatz K1/K9 wurde
vorgezogen und bereits im Jahr 2004 realisiert, so dass nunmehr die Möglichkeit
besteht — nach Fertigstellung der Deichsanierung im Bereich der K 1 — das
Reststück bis ca. 80 m hinter dem Deichtor zu realisieren. Aufgrund des v. g.
positiven Sachverhaltes verbleibt der Radwegelückenschluss im Programmjahr
2012.
Die zweite Maßnahme im Programmjahr 2012 ist die Maßnahme mit dem neuen Arbeitstitel K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein.
Der ursprüngliche Arbeitstitel K 10 - Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein wird als Ergebnis des letztjährigen Einplanungsgesprächs vom 03.11.2010 für das Jahr 2011 und die Folgejahre nicht weiter fortgeführt.
Grundsätzlich besitzt außerorts der baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr den Vorzug respektive die größten Einsatzbereiche zur Sicherung des Fahrradverkehrs im Vergleich zu den Markierungslösungen außerorts. Diese Einschätzung wird vom Zuwendungsgeber eindeutig so gesehen. Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat deshalb die Bezirksregierung Düsseldorf die beantragten Markierungslösungen aus dem Programm herausgenommen und die Antragsunterlagen dem Antragsteller zur Entlastung zurückgesendet mit dem Hinweis eines Neuantrages unter geänderter Planung (bauliche Lösung). Dem kommt die Verwaltung zurzeit mit Hochdruck nach und arbeitet eine geänderte Lösung aus, um den Antrag neu vorzulegen.
Im Programmgespräch ist seitens des Zuwendungsgebers eine Aufnahme — bei Überarbeitung der Planung unter Ausarbeitung einer baulichen Lösung — ins kommunale Radwegeprogramm 2011/2012 in Aussicht gestellt worden. Insofern verbleibt die Maßnahme unter dem geänderten Arbeitstitel im Programmjahr 2012.
Als dritte Maßnahme ist der 1. Abschnitt der K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 vorgesehen (siehe hierzu die Erläuterungen in TOP 2 sowie der aktuelle Sachstandsbericht, der durch die Stadt Kaarst in der Sitzung vorgetragen wird).
2013 ist die K 9n Strümp-Osterath 1.
Abschnitt vorgesehen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die
Gesamtmaßnahme ist bereits im Frühjahr 2006 seitens der Verwaltung
abgeschlossen und im Vorfeld mit der Stadt Meerbusch sowie den beteiligten
Straßenbaulastträgern (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung
Krefeld und Regionalniederlassung Niederrhein) einvernehmlich abgestimmt
worden. Die Planunterlagen liegen der Stadt Meerbusch seit Frühjahr 2006
vollständig vor.
Mit Schreiben vom 01. Dezember 2009 hat der Bürgermeister der Stadt
Meerbusch dem Landrat folgenden Sachstandsbericht für die Gesamtmaßnahme
mitgeteilt:
„Die Stadt Meerbusch hat nach wie vor ein
erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die der
Erschließung des neuen Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281 dienen
soll. Nachdem der Rat der Stadt Meerbusch im Juli 2003 den
Aufstellungsbeschluss für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen hat, wurden in den folgenden Jahren die weiteren Verfahrensschritte
durchgeführt, wie Bürgerbeteiligung, landesplanerische Anfrage bei der
Bezirksregierung Düsseldorf (Zustimmung im Dezember 2007), Ergänzung des
Aufstellungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Meerbusch und zuletzt die
Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung im August/September 2009.
Die Änderung der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 280
und 281 erfolgte am 17.02.2009. Der landschaftspflegerische Begleitplan, die
Umweltprüfung und der Umweltbericht müssen nunmehr den geänderten
Geltungsbereichen angepasst werden. Hinzu kommt die auf Grund einer
EU-Richtlinie zum Artenschutz am 22. Dezember 2008 in Kraft getretene Novelle
des Bundesnaturschutzgesetzes, die hier zu beachten ist. Dabei sind auf Grund
der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen über die vorliegenden faunistischen
Untersuchungen (Fledermauspopulation) hinaus Vorkommen so genannter
planungsrelevanter Arten zu überprüfen. Diese Erhebungen nehmen leider einige
Zeit in Anspruch. Die anschließende Bewertung der Erhebungsergebnisse ist
abhängig vom Verkehr und den durch ihn verursachten Immissionen.
Da sich auch die Rahmenbedingungen für die
Verkehrsmengenberechnungen, insbesondere durch die Ostara-Planung mit dem dort
geplanten großflächigen Lebensmittel-Einzelhandel einerseits und durch eine
Reduzierung der Wohn- und Gewerbeflächen des Siedlungsbereiches Am Strümper
Busch andererseits gegenüber dem Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2003
geändert haben, muss dieses ebenfalls überarbeitet werden. Die Ingenieurgruppe
für Verkehrswesen und Verkehrsentwicklung (IVV) aus Aachen, die das
Verkehrsgutachten aus 2003 erstellt hat, wurde hierzu erneut beauftragt. Neu
durchzuführende Verkehrszählungen wurden inzwischen durchgeführt. Nach Vorlage
des überarbeiteten Verkehrsgutachtens ist die bisherige Lärmschutzuntersuchung
zu überprüfen und — in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verkehrsuntersuchung —
ggf. neu aufzustellen. Alle Aufträge wurden mittlerweile erteilt.
Der weitere Zeitplan der Stadt Meerbusch sieht wie
folgt aus:
Maßnahmen voraussichtliche
Fertigstellung
Faunistische Kartierungen Juni 2010
Umweltberichte August
2010
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung September 2010
im Planungsausschuss
Durchführung der Offenlage Oktober 2010
Abschließender Beschluss FNP
Satzungsbeschlüsse B-Pläne 280 und 281 Dezember 2010
Bekanntmachung von FNP-Änderung und
Bebauungsplänen nach Genehmigung der
FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Februar 2011
Die Umlegung wurde am 25. November 2009
erneut eingeleitet. Rechtsmittel hiergegen sind
möglich. Der Umlegungsplan wird nach Inkraft-
treten des B-Plans 281 aufgestellt. Oktober 2011
Mit Schreiben vom 07. Januar 2011 hat der Technische Beigeordnete der
Stadt Meerbusch, Herr Dr. Just Gérard, der Verwaltung mitgeteilt und bestätigt,
„dass hinsichtlich des kreisseits angefragten aktuellen Planungssachstandes
die maßgeblichen Planungsschritte der angegebenen Zeitschiene entsprechen, die
die Stadt Meerbusch in dem Schreiben vom 01.12.2009 an Herrn Landrat
Petrauschke dargelegt hatte. Nach heutigem Kenntnisstand wird die Zeitplanung
von der Stadt Meerbusch gemäß den o. g. Angaben eingehalten, das heißt, dass
alle Voraussetzungen geschaffen werden, den Baubeginn spätestens Ende 2013
umzusetzen.“
Entsprechend der Zusammenstellung der Stadt Meerbusch ist ein
entsprechender zeitlicher Baubeginn der K 9n Strümp-Osterath in 2013 noch
realistisch, so dass die Maßnahme bei der Fortschreibung des
Mehrjahresprogramms aus dem Programmjahr 2012 verschoben wird in das
Programmjahr 2013.
Als zweite Maßnahme ist der 2. Abschnitt
der K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 vorgesehen (siehe Ausführungen zum 1. Abschnitt).
2014 ist der 2. Abschnitt für die K 9n Strümp-Osterath eingeplant (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen zum 1. Abschnitt K 9n Strümp-Osterath).
An zweiter Stelle des
Programmjahres 2014 steht der 1. Abschnitt der K 33n AS-Delrath.
Nach einem weiteren vom Rhein-Kreis Neuss initiierten Sondierungsgespräch am 06. Mai 2010, an dem Vertreter der Firma GHC der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesministeriums für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz teilnahmen ist zunächst wieder Bewegung in die Sache gekommen. Die Firma GHC hat in einer entsprechenden Stellungnahme ihrer Bevollmächtigten vom 29.06.2010 ihre Kooperation mit dem beauftragten Gutachter zugesichert und der Erstellung des Gutachtens zugestimmt (gleichwohl die bis dato verschiedentlich vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken nicht aufgegeben, sondern nur hinten angestellt). Für die Erstellung des Gutachtens fand ein Startgespräch am 29.10.2010 auf dem Gelände der Firma GHC in der Niederlassung Dormagen statt.
Die Erwartungen hinsichtlich einer nunmehr zügigen fortschreitenden inhaltlichen Bearbeitung durch den Sachverständigengutachter haben sich zum Bedauern der Verwaltung offenbar nicht erfüllt. Auf entsprechende Nachfrage von Anfang Januar 2011 beim Sachverständigengutachter zum Stand der Bearbeitung, lässt der Gutachter erkennen, dass ihm eine inhaltliche Bearbeitung nach wie vor nicht möglich ist. Die erneuten Verzögerungen im Rahmen der Gutachtenerstellung sprechen gegen eine Fertigstellung des notwendigen Gutachtens innerhalb der ersten Jahreshälfte 2011.
Eine positive Entwicklung für das weitere Procedere unterstellt, könnte der Erörterungstermin in der zweiten Jahreshälfte 2012 durchgeführt werden, so dass das Planfeststellungsverfahren im ersten Quartal 2013 mit der Beschlussfassung beendet werden kann. Daran anschließend könnten die bauvorbereitenen Maßnahmen sowie die Erstellung der Ausführungspläne und der Verdingungsunterlagen starten, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt frühestens mit einem Baubeginn Anfang 2014 zu rechen ist. Die K 33n AS Delrath wird aufgrund der bisherigen Verzögerungen bei der Gutachtenerstellung aus dem aktuellen Programmjahr 2012 ins Programmjahr 2014 verschoben.
2015 ist zuerst die K 4 Ortsdurchfahrt
Kleinenbroich vorgesehen. Es handelt sich hier um eine Maßnahme aus dem
Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen. Bei der
K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung
attraktiver und sicherer für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten. In diesem
Zusammenhang sind eine richtungsgetrennte Radfahrführung (kombinierter Geh- und
Radweg und Schutzstreifen), Querungshilfen und ein Kreisverkehr vorgesehen. Die
grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme wurde durch die Bezirksregierung
Düsseldorf in den vorhergehenden Jahren bereits bestätigt, aber eine
Finanzierung ist aufgrund der Überlastung des Förderprogramms bisher nie in
Aussicht gestellt worden. Als Ergebnis des Programmgesprächs 2010 wurde die
Maßnahme in den Anhang eingestellt, so dass die Maßnahme bei der Fortschreibung
des Kreisstraßenbauprogramms in das Programmjahr 2015 verschoben wird.
Als zweite Baumaßnahme ist geplant, den Radweg entlang der K 9
von Nierst bis zur Kreisgrenze zu verlängern. Die Verwaltung hat die
Entwurfsplanung soweit vorangetrieben, dass im Mai 2010 der Zuwendungsantrag
bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden konnte. Die Maßnahme ist
für die Aufnahme in das Radwegebauförderungsprogramm angemeldet worden.
Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit der Maßnahme und der vielfachen
Überzeichnung des Förderprogramms ist davon auszugehen, dass die Maßnahme
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf bei der Fortschreibung des
Landesradwegeprogramms für die Jahre 2011/2012 nicht berücksichtigt wird,
sondern voraussichtlich erst in den Jahren 2015/2016.
Die dritte Maßnahme des Programmjahrs ist der Radweg entlang der
K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein. Der kombinierte Geh- und
Radweg ist als Anschluss an die innerörtliche Neuführung der K 26 Oekoven
geplant. Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen
- Oekoven und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m
Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu
gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber
hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche
Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher
Innenstadt. Die Planung ist zwischenzeitlich bis zur Entwurfs- und
Genehmigungsplanung vorangetrieben worden. Seitens der Verwaltung ist im Mai
2008 der Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Die
Maßnahme steht im Förderprogramm für den kommunalen Radewegebau 2010 an Rang 12
von 24 Maßnahmen. Vor dem Hintergrund, dass in letzten Jahren nur Fördermittel
in Höhe von 1,5 Mio. €/Jahr vom Land bereit gestellt wurden und damit in der
Regel max. 3-4 Maßnahmen finanziert werden konnten, muss die Verwaltung die
Aufstellung des Förderprogramms 2011/2012 für den kommunalen Radwegebau
abwarten, um weitere konkretere Aussagen machen zu können. Es ist abzusehen,
dass die Maßnahme frühestens im Förderprogramm 2015/2016 zum Zuge kommt. Die
Maßnahme wird aus dem Programm 2013 ins Jahr 2015 zurückgestuft.
Viertens ist der Radweg zwischen Deelen und Evinghoven entlang
der K 26 eingeplant.
Der geplante Radweg K26 Deelen - Evinghoven ist ein einseitiger Zweirichtungsradweges zur Angebotsverbesserung im Radwegenetz. Er soll den Netzschluss im Radwegenetz zwischen Deelen und Evinghoven vollziehen. Vor dem Hintergrund, dass im Sommer 2006 der Radweg zwischen der B 59 und der Ortslage Oekoven fertig gestellt worden ist, stellt dieser letzte Lückenschluss im Radwegenetz entlang der freien Strecke der K 26 eine optimale Lösung da.
Der geplante Radweg hat eine Länge von 1.200 m. Der heutige gesamte Streckenabschnitt verfügt über keinerlei Radverkehrsführung über parallele Wirtschaftswege. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum Teil in einer engen Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen Kurvenverläufe sind Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für Radfahrer besonders gefährlich. Es ergeben sich immer wieder Konfliktpotentiale zwischen Radfahrern und den anderen Kfz-Teilnehmern, die eine Benutzung der K 26 als Radwegeverbindung unattraktiv machen.
In Verbindung mit der Anlage eines straßenbegleitenden, kombinierten und einseitigen Zweirichtungsradweges ist auch die Entschärfung (Begradigung) der vorhandenen rechtwinkeligen Kurvenverläufe geplant. Des Weiteren werden besonders die Ortseingänge Evinghoven / Deelen und die Unstetigkeit in der Linienführung der K 26 berücksichtigt.
Die Beseitigung der Unstetigkeit in der Linienführung und die Streckung der vorhandenen rechtwinkligen Kurvenverläufe würden darüber hinaus auch die heutige Entwässerungsproblematik auf der K26 entschärfen. Bei Regenereignissen ist die K 26 in den Einschnittsbereichen zeitweise komplett überflutet, da eine funktionierende Straßenentwässerung über Bankette und Trennstreifen nicht vorhanden ist. Das Regenwasser wird heute über die Straßenlängsneigung gesammelt zum Tiefpunkt der Straße geführt, wo es dann langsam verdunstet. Diese Entwässerungsprobleme führen gerade in den Wintermonaten aufgrund der erhöhten Gefahr von Glatteisbildung zu Beinahunfällen. Die Verwaltung hat die Entwurfsplanung soweit vorangetrieben, dass im Mai 2010 der Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden ist. Es sind Zuwendungen nach dem kommunalen Radwegebau seitens der Verwaltung beantragt worden. Die Aufstellung des Förderprogramms 2011/2012 für den kommunalen Radwegebau ist zunächst abzuwarten, um erste konkrete und belastbare Aussagen machen zu können.
Die fünfte Maßnahme ist der 2. Abschnitt der K 33n AS-Delrath
(siehe Erläuterungen zum 1. Abschnitt).
Als letztes Projekt ist die Radwegemaßnahme entlang der K 42 von
Lüttenglehn bis zur L 32 vorgesehen. Durch den Radweg entlang der L 32
sowie die Erweiterung des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Zentrallager,
Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) ist die Priorität der Maßnahme
gestiegen, aber aufgrund der finanziellen Zwänge konnte eine Verschiebung in
das Programmjahr 2015 trotz alledem nicht verhindert werden. Die Verwaltung hat
die Entwurfsplanung soweit vorangetrieben, dass im Mai 2009 der Förderantrag
bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden ist. Die Maßnahme ist im
letztjährigen Programmgespräch als grundsätzlich förderfähig eingestuft worden
und wurde seitens der Bezirksregierung in den Anhang mit der Option auf 2015 je
nach der Finanzierungsmöglichkeit eingestellt.
2016
ist das letzte Jahr der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms. Als erste
Maßnahme ist für das Programmjahr 2016 die K 7 Radweg L 142 – OD Hoisten
eingestellt worden. Der Zuwendungsantrag ist im Mai 2008 seitens der Verwaltung
gestellt worden. Die Maßnahme ist vom Zuwendungsgeber bei der Aufstellung des
Förderprogramms für Radwegemaßnahmen 2010 als nicht vordringlich eingestuft
worden, so dass das erneute Ranking für das Förderprogramm 2011/2012 abgewartet
werden muss. Die Maßnahme entstammt auch dem Radverkehrskonzept entlang der
Kreisstraßen. Das Radverkehrskonzept sieht für diesen Streckenabschnitt — mit
bisher fehlenden Radverkehrsanlagen — ein Radverkehrpotential im oberen Bereich
vor. Mit dem Bestreben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, vertreten durch die
Regionalniederlassung Niederrhein, den Neubau des Radweges entlang der L 142
(Villestraße) sowie die Anlage eines Buskaps umzusetzen, nimmt auch die
Notwendigkeit nach einer sicheren Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang
der K 7 zu.
Der Radweg entlang der K 7 bis zum Ortseingang Hoisten stellt somit
einen Lückenschluss im Radwegenetz dar und dient zur verkehrssicheren Führung
des Fuß- und Radverkehrs von der L 142 entlang der K 7 in das anliegende
Wohngebiet am Ortseingang von Hoisten.
Der Radweg entlang der K 7 ist als einseitig kombinierter
Zweirichtungsradweg vorgesehen. Er verläuft vom Ortseingang Hoisten auf einer
Länge von ca. 200 östlich der K 7. Im Bereich der Hoistener Schulstraße wird
der Radfahrer mittels einer Querungshilfe gesichert auf die Westseite der K 7
geführt.
Als zweite Maßnahme für das Jahr 2016 ist die Realisierung des Radwegs
K 8 zwischen Grefrath und Neuss vorgesehen. Aufgrund der fehlenden
Finanzmittel und der geringen Priorität kann diese Maßnahme nicht realisiert
werden und muss um drei Jahre verschoben werden. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sind Radfahrer bei der
Benutzung des Mehrzweckstreifens gefährdet. Aufgrund des großzügigen
Querschnittes ist die Neuaufteilung des vorhandenen Straßenquerschnitts
problemlos möglich, so dass die Anlage eines Radwegs auf der Nordseite der K 8
bis Neuss zu einer deutlichen Verbesserung der heutigen Verkehrssituation
führen würde sowie die vorhandene Lücke im Radwegenetz beseitigen würde. Die
Maßnahme entstammt dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von
Kreisstraßen.
Drittens soll der Radweg entlang der K 11 von Steinforth /
Rubbelrath bis ca. 180 m vor der Bundesstraße B 230 an den dort bereits
bestehenden Geh.- und Radweg angeschlossen werden. Die Trennung des
motorisierten von dem nicht motorisierten Verkehrs führt zu einer deutlich
erhöhten Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich. Die Maßnahme wird
aufgrund der fehlenden Baureife und den fehlenden finanziellen Mitteln von 2014
nach 2016 verschoben.
Der 1. Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12
zwischen L 380 und der B 9 ist die vierte Maßnahme im laufenden
Programmjahr. Die Maßnahme wird von 2013 nach 2016 verschoben. Bei der Maßnahme
ist vorgesehen, aus dem vorhandenen Straßenquerschnitt einen Radweg
herauszutrennen, so dass eine bauliche Trennung zwischen den Verkehrsarten
motorisierter und nicht motorisierter Verkehr möglich wird. Der Grund für die
Verschiebung der Maßnahme liegt in den fehlenden finanziellen Mitteln, die eine
Konkretisierung der Planungsabsichten bisher verhindert haben.
Der zweite Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12
zwischen L 380 und B 9 entspricht inhaltlich den Ausführungen zum
1. Abschnitt und muss entsprechend dem ersten Bauabschnitt nach 2016 verschoben
werden. Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit und der fehlenden finanziellen
Mittel ist auch hier die Planung nicht weiter vorangetrieben worden.
Die vorletzte Baumaßnahme in 2016 ist die Maßnahme K 31 Radweg
Allrath – Barrenstein 2. BA. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich
zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk dar. Der Radweg im Bereich der
Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50
m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren
Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ─ ohne die Fahrbahn zu benutzen ─ unter dem Brückenbauwerk durchfahren.
In der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 28.10.2008
wurde angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur
Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der
Planung des Kreises vom Ortsausgang Allrath bis zur Bahnüberführung
anzustreben, so dass man von der Unterschreitung der Bagatellgrenze in Höhe von
200.000,00 € nicht mehr tangiert wird und der Fördertatbestand wieder erfüllt
ist. Die Zusammenführung und Verschmelzung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer
Gemeinschaftsmaßnahme ist Anfang 2009 seitens der beiden Verwaltungen
geschehen.
Die Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat daraufhin federführend
für beide Parteien den neuen Förderantrag für die Gemeinschaftsmaßnahme
fristgerecht am 28.Mai 2009 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung
vorgelegt. In dem letztjährigen Programmgespräch am 03. November 2010 wurde die
Maßnahme mit den Vertretern des Kreises thematisiert und die grundsätzliche
Förderfähigkeit bestätigt. Dem Wunsch des Kreises nach Aufnahme in das
Programmjahr 2014 wurde nicht zugestimmt. Aufgrund der begrenzten Fördermittel
wurde die Maßnahme seitens des Zuwendungsgebers zunächst lediglich in den
Anhang gestellt und auf das nächste Programmgespräch 2011 verwiesen. Demzufolge
wird die Maßnahme bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms von 2015 nach
2016 verschoben.
Als letzte Maßnahme ist der zweite Bauabschnitt der K 35 n
Umgehung Kleinenbroich aufgeführt. Hier ist vorgesehen, südlich der
L 381 an den neu gebauten Kreisverkehr eine Verbindung zur K 35 zu
schaffen, damit die südlich der L 381 wohnenden Anwohner der
Konrad-Adenauer-Straße vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Zusammenhang
mit dieser Maßnahme soll auch der Radweg bis nach Drölsholz fortgeführt und so
eine weitere Lücke im Radwegenetz geschlossen werden. Darüber hinaus wird von
der Verwaltung geprüft, inwieweit durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in
der Ortslage Drölsholz eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen
ist.
Die Maßnahme wurde von Seiten des Zuwendungsgebers im Rahmen des Programmgesprächs 2010 thematisiert und weiterhin als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Dem Wunsch des Kreises nach Aufnahme in das Programmjahr 2013 wurde nicht zugestimmt. Die Maßnahme wurde mit Anhang eingestuft und auf das nächste Programmgespräch 2011 verwiesen. Aufgrund der v .g. Ausführungen und dem bisher fehlenden Baurecht und dem erforderlichen Grunderwerb wird die Maßnahme von 2013 nach 2016 verschoben.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet vier Radwegemaßnahmen,
die dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes des Rhein-Kreises Neuss
entnommen sind. Bei den aufgeführten Radwegemaßnahmen handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten auch hier nicht festzustellen.
Als Straßenbaumaßnahme ist die Umsetzung der Maßnahme K 10n
Umgehung GV-Noithausen vorgesehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als
Bewilligungsbehörde der kommunalen Straßenbaumaßnahmen mit Schreiben vom
08.09.2010 in puncto der Förderfähigkeit der K 10n, Ortsumgehung
Noithausen mit Bahnübergangsbeseitigung folgendes mitgeteilt:
Die Maßnahme wurde am 28.08.2000 zurückgegeben und aus dem
mittelfristigen Programm gelöscht. Vom Grundsatz her ist die Maßnahme weiterhin
förderfähig. Für eine Neuaufnahme ins Förderprogramm ist jedoch eine erneute
Vorlage von aktuellen Unterlagen seitens der Stadt Grevenbroich als
Straßenbaulastträger im Bereich des vorhandenen Bahnübergangs „Am Rittergut“
erforderlich. Voraussetzung für die Förderung der K 10n Umgehung Noithausen
ist somit die Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) K 10 innerhalb der
Ortsdurchfahrt. Antragsteller für die Beseitigung des BÜ als
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist die Stadt Grevenbroich als Baulastträger des BÜ
innerhalb der Ortsdurchfahrt. Es handelt sich somit fördertechnisch um zwei
voneinander abhängige Maßnahmen.
1.) Beseitigung des BÜ in der Zuständigkeit der Stadt Grevenbroich,
2.) Bau der Ortsumgehung Noithausen in der Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss.
Die Beseitigung des BÜ ist eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme, bei der die Stadt Grevenbroich Kreuzungsbeteiligte ist und 1/3 der Kosten übernehmen muss. Das Kostendrittel der Stadt gemäß § 13 EKrG ist zuschussfähig.
Die Ortsumgehung ist als Ersatz für den Kfz-Verkehr infolge der BÜ-Beseitigung nach dem Entflechtungsgesetz separat förderfähig und muss vom Rhein-Kreis Neuss beantragt werden. Hierbei sind die eingesparten Kosten aus der städtischen EKrG-Maßnahme für den Verzicht einer Kfz-Lösung in der Ortslage zu verrechnen. Das heißt, es wird für den Kfz-Verkehr nur eine Baumaßnahme (Eisenbahnüberführung im Zuge der Ortsumgehung) bezuschusst.
Bezüglich des Fortgangs der Maßnahme wäre es nun Aufgabe der Stadt Grevenbroich, Kontakt mit der Bahn AG aufzunehmen, um einen Fiktiventwurf für die Beseitigung des BÜ einvernehmlich abzustimmen, damit die notwendigen Zuschussunterlagen seitens der Stadt erstellt werden können. Erst nach Vorlage des Fiktiventwurfes und der vereinbarten Kostenteilung zwischen Stadt und Kreis könnte dann seitens des Rhein-Kreises Neuss ein entsprechender Zuschussantrag für die K 10n Umgehung Noithausen gestellt werden. Die Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.09.2010 ist der Stadt Grevenbroich mit Schreiben vom 21.09.2010 zur gefälligen Kenntnis zugestellt worden. Eine Stellungnahme der Stadt ist bisher ausgeblieben. Aus v. g. Gründen wird vorgeschlagen, die Maßnahme aus dem Kreisstraßenbauprogramm zu nehmen und nur bei Bedarf wieder aufzunehmen.
Darüber hinaus ist die Straßenbaumaßnahme K 22n Ortsumgehung Laach als
Maßnahme des weiteren Bedarfs enthalten.