Betreff
K 8 Umbau der Ortsdurchfahrt (OD) Glehn
- Änderung der Ausführungsplanung
Vorlage
66/0962/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Glehn im Zuge der K 8 zustimmend zur Kenntnis. Unter Aufhebung des Beschlusses Nah/Stra/20101109/Ö5 vom 09.11.2010 wird die Verwaltung beauftragt — entsprechend der ursprünglichen Planung und dem Wunsch der Stadt Korschenbroich entsprechend — die drei vorhandenen Busbuchten in der Ortsdurchfahrt zu barrierefreien Buscaps auszubauen.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat zuletzt in der Nahverkehrs- und Straßenbauausschusssitzung am 09.11.2010 über den aktuellen Sachstand in Sachen Umbaumaßnahme der Kreisstraße 8 (Hauptstraße) in der Ortsdurchfahrt Glehn berichtet. Die Ausbaumaßnahme wurde in einer detaillierten und ausführlichen Verwaltungsvorlage vorgestellt. Ziel des Umbaus der Hauptstraße als Teilstück der K 8 in der Ortsdurchfahrt Glehn ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer und Fußgänger. Die Ausführungsplanung wurde im Vorfeld mit der Verwaltung der Stadt Korschenbroich und dem Behindertenbeauftragten der Stadt einvernehmlich abgestimmt.

 

Mit Beschluss NahStr/20101109/Ö5 hat der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Glehn im Zuge der K 8 grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. In Abweichung zur vorgestellten Planung hat der Ausschuss letztendlich beschlossen, dass die vorhandenen Busbuchten unter Verzicht auf deren Rückbau erhalten und zugleich barrierefrei ausgebaut werden sollen.

 

Mit Schreiben vom 27.12.2010 hat die Stadt Korschenbroich mitgeteilt, dass sich die Mitglieder des dortigen Bauausschusses nicht mit der beschlossenen Änderung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses einverstanden erklären. Sie wünschen weiterhin den ursprünglich vorgesehenen Ausbau der Busbuchten zu behindertengerechten Buscaps, um somit auch das Geschwindigkeitsniveau in der Ortsdurchfahrt zu reduzieren. Das Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss wurde darum gebeten, sich mit der Thematik neu zu beschäftigen und die ursprüngliche Planung umzusetzen.

 

Die Prüfung des Antrages der Stadt Korschenbroich durch die Verwaltung hat ergeben, dass die heutigen „drei Busbuchten“ in der Ortsdurchfahrt Glehn nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Bei zwei Busbuchten handelt es sich lediglich um umfunktionierte Parkstreifen mit einer Breite von 2,0 m. Ein Standardlinienbus hat eine Breite von ca. 2,5 m und ragt somit mindestens 50 cm auf die Fahrbahn. Zudem ist bei allen drei Busbuchten festzustellen, dass die Haltebuchtlängen für ein fahrgeometrisch ungehindertes Ein- und Ausfahren mit Längen von 47,21 m, 26,64 m und 18,36 m eindeutig zu gering sind.

Nach dem aktuell gültigen Regelwerk gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) haben Busbuchten eine Breite von 3,0 m vorzuweisen, auch die Länge der Haltebucht für Standardlinienbusse ist mit 88,70 m für barrierefreies Ein- und Aussteigen vorgegeben. Unter diesen Kriterien müssten die drei vorhandenen Busbuchten barrierefrei ausgebaut werden. Die Neudimensionierung der Busbuchten würde die bestehende Gehweganlage teilweise beanspruchen und verdrängen, so dass Teile der Gehweganlage in heutigen Privatgrundstücken neu errichtet werden müsste. Dies ist nicht möglich, da hierzu ein Eingriff in private Grundstücksflächen mit Grunderwerb erforderlich wäre.

 

Aus fachlicher Sicht sind eindeutig die Buscaps zu empfehlen, weil die Beeinflussung der Qualität des Verkehrsablaufes bei der vorhandenen Verkehrsbelastung mit 6600 kfz/24h sowie die vorhandene Taktfrequenz der verkehrenden Buslinien in der Hauptverkehrszeit mit zweimal in der Stunde je Fahrtrichtung und die Haltestellenaufenthaltszeiten unproblematisch ist.

Darüber hinaus hat die Prüfung ergeben, dass die Beibehaltung der drei Busbuchten im Vergleich zu den barrierefreien Buscaps zum Verlust von fünf Kfz-Stellplätzen führen würde.