Betreff
"dienstbar" - Dienstleistungspool der Beschäftigungsförderungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/0979/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Mit als Anlage beigefügtem Antrag bittet die SPD Kreistagsfraktion um Vorstellung der Dienstleistungsagentur „dienstbar“ und um Beantwortung einiger Fragen hierzu.

 

Die „dienstbar“ wird durch die Agenturleiterin, Frau Groth, in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu den Fragen:

 

Frage:

Die Zukunftswerkstatt Düsseldorf bietet seit einigen Jahren einen ähnlichen Geschäftsbereich mit dem Namen „CASA BLANKA“ an.

Hat die Kreisverwaltung Erkenntnisse darüber, ob das Angebot in Düsseldorf von der potentiellen Zielgruppe angenommen wird, wie viele sozialversicherungspflichtige Stellen mit diesem Projekt geschaffen wurden und zu welchen Stundensätzen die Dienstleistung dort angeboten wird?

 

Antwort:

Die Erkenntnisse und der Austausch mit der Agentur Casa Blanka sind in die Planung der „dienstbar“ mit eingeflossen.

Casa Blanka beschäftigte Ende 2009 ca. 100 Mitarbeiter. Die Kundenkartei umfasste zu diesem Zeitpunkt ca. 620 regelmäßige Kunden und eine Warteliste von ca. 150 Kunden. Die Stundensätze von Casa Blanka entsprechen in etwa denen der „dienstbar“.

 

Frage:
Wie ist die Einschätzung der Kreisverwaltung, ob die vorgesehen Bruttostundensätze, plus Anfahrpauschale im Nahbereich – je nach Bestellgröße – von 16,15 € und 24.98 € für den potentiellen Kundenkreis, insbesondere für Senioren, Pflegebedürftige, Behinderte und Alleinerziehende, auch bezahlbar sind?

 

Antwort:

Diese Preise müssen für eine legale Haushaltshilfe durch die Interessenten kalkuliert werden.

Neben den vorgenannten Zielgruppen sind insbesondere auch „Familien“ als Zielgruppe zu benennen. In allen Zielgruppen gibt es einkommensstarke und einkommensschwache Haushalte. Es ist für keine derartige Dienstleistungsagentur zu bewerkstelligen, die Preisgestaltung so vorzunehmen, dass eine Inanspruchnahme für alle interessierten Haushalte, unabhängig von deren Einkommenssituation, möglich ist.  Ziel ist es vielmehr, den Haushalten, die Interesse an einer stundenweise, legalen und gut geschulten Unterstützung haben, diese zu bieten.

 

Frage:
Tätigkeiten an pflegebedürftigen Menschen und behinderten Menschen bedürfen aus gutem Grund einer fundierten Fachausbildung.

Um welche Tätigkeiten soll es sich in diesem Arbeitsbereich genau handeln?

Besteht die Gefahr der Entwertung der Arbeit an pflegebedürftigen Menschen?

 

Antwort:
Es werden keine Tätigkeiten an pflegebedürftigen Menschen vorgenommen.
Die angebotenen Dienstleistungen umfassen Alltagsunterstützung, Raumpflege und Gesellschaft.

Es findet somit keine Entwertung von Arbeit an pflegebedürftigen Menschen statt. Es geht vielmehr um die Bereitstellung genau derjenigen Dienstleistungen, welcher ein qualifizierter Pflegedienst in der Regel nicht erbringt bzw. erbringen kann. 

 

Frage:
Handelt es sich hier um Leiharbeit? Wenn ja, nach welchem Tarif wird die Arbeit bezahlt? 

 

Antwort:
Bei der Entsendung von Beschäftigten der „dienstbar“ in Privathaushalte findet eine Form der „Arbeitnehmerüberlassung“ statt Die Bezahlung entspricht daher dem Tarifvertrag, auf welchen sich der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 09.03.2010 geeinigt haben.