Betreff
Förderung der Beratungsdienste im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII
Vorlage
50/217/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft – für das Jahr 2008 zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 341.244,66 €.

Mittel stehen im Produkt 050 331 010 zur Verfügung.


Sachverhalt:

Bereits mit Verabschiedung des fortgeschriebenen Altenhilfegutachtens „Silberner Plan“ im Jahr 1989 wurden flächendeckend Altenhilfeberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtet. Um dem Grundsatz der Subsidiarität gerecht zu werden, werden entsprechende Angebote von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehalten und daher vom Rhein-Kreis Neuss finanziell unterstützt. Durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung erhält der im „Silbernen Plan“ geforderte Beratungsauftrag eine neue Qualität. Diesen Herausforderungen stellt sich der Rhein-Kreis Neuss und wird dabei unterstützt durch die von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehaltenen flächendeckenden Angebote.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss in Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für eine weitere Optimierung bildet.

Für die Beratungstätigkeit im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2008 folgenden Zuschuss:

8 Fachkräfte der Beratungsdienste

8  x  42655,58 €       =       341.244,66 €