Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss
gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der
Arbeitsgemeinschaft – für das Jahr 2008 zur Durchführung des „Mobilen Sozialen
Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 114.354,22 €
Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der „Mobile Soziale Dienst“ (MSD) wird von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterhalten und von motivierten und engagierten Zivildienstleistenden getragen. Sie betreuen alte, behinderte und kranke Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und tragen somit dazu bei, dass diese Menschen so lange wie möglich dort verbleiben können.
Folgende Hilfen werden zum Beispiel angeboten:
· Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung der Kontakte zur Umwelt
· Hilfen im Haushalt sowie
· Pflegerische Dienste
Insbesondere die pflegerischen Hilfen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Pflegefachkräften.
Für die engagierte Tätigkeit der Zivildienstleistenden im „Mobilen Sozialen Dienst“ erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2008 folgenden Zuschuss:
30,21 Zivildienststellen
30,21 x 3785,31 € = 114.354,22 €