Betreff
Feinstaubsituation im Jahr 2010 - Anfragen der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
53/1002/XV/2011
Art
Anfrage (alt)

Dieser Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 16.01.2011, einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Messungen der Feinstaubbelastung im abgelaufenen Jahr zu erhalten, und der Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2011, welche einen    Katalog von 12 Fragen beinhaltet. 

Nachfolgend sind die jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt, eine genauere Betrachtung erfolgt im Rahmen einer Präsentation der Verwaltung.

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 16.01.2011:

Sachverhalt:

Die Bezirksregierung hat für die Städte Neuss und Grevenbroich Luftreinhaltepläne (LRP) aufgestellt. Zur Beurteilung, ob die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen erfolgreich war, bedarf es einer genauen Auswertung aller Messdaten, die das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) erhebt.

Die Messdaten für das Jahr 2010 werden z. Zt. validiert. Mit einer Veröffentlichung und Freigabe der Daten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist nicht vor März 2011 zu rechnen.

 

Nach Auskunft des LANUV stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:

 

LRP Grevenbroich:

Anlass für die Aufstellung des LRP war die erhöhte Feinstaubbelastung. Die Umsetzung des LRP, insbesondere Maßnahmen im Bereich des Tagebaus, zeigt bzw. zeigen deutliche Erfolge. Die Feinstaubbelastung ist zurückgegangen. Die Anzahl der zulässigen Überschreitungen des Grenzwertes lag 2010 mit 24 deutlich unter dem Grenzwert von 35.

 

LRP Neuss:

Anlass für die Aufstellung des LRP waren erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen. An allen drei Neusser Messstationen Friedrichstraße, Batteriestraße und Krefelder Straße überschritten 2010 die Messwerte den Grenzwert von 40 ug/m3. Die bisher getroffenen Maßnahmen, die


überwiegend den KfZ-Verkehr betreffen, waren nicht ausreichend. Der LRP wird fortgeschrieben.

 

Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2011:

 

1.   Welcher Behörde im Kreisgebiet obliegt die Verantwortung für die Überprüfung und Einhaltung der Feinstaubwerte?

 

Das LANUV verfolgt in NRW die Ausbreitung dieser Luftverunreinigungen von den Quellen (Emissionen) bis zu den auf Lebewesen und Materialien einwirkenden Konzentrationen (Immissionen). Mittels Messung (Immissionsmessungen, Emissionsmessungen) und an Hand der Bewertung möglicher Wirkungen auf Mensch und Natur erfolgen Aussagen zur Luftqualität. Die Ergebnisse werden in Immissions-, Emissions- und Wirkungskatastern dargestellt und für bestimmte Regionen in Luftreinhalteplänen interpretiert. Gesetzliche Regelungen begrenzen die Immissionen und Emissionen, ihre Einhaltung wird vom LANUV u. a. in Messnetzen überwacht.

 

Die Bezirksregierung ist für die Aufstellung und Umsetzung von Aktions- und Luftreinhalteplänen zuständig. Im Rhein-Kreis Neuss gelten die Luftreinhaltepläne Grevenbroich und Neuss. In Grevenbroich war ein Luftreinhalteplan wegen der Feinstaubemissionen aus dem Tagebau erforderlich, in Neuss wegen der Stickstoffdioxid-Emissionen aus dem Kfz-Verkehr.

 

2.   Welcher Behörde im Kreisgebiet obliegt die Verantwortung für die Überprüfung / Auswertung der gesundheitlichen Daten des Einzugsgebietes?

 

Nach dem  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 25. November 1997 gehört u.a. zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit.

 

3.   Wann fanden zuletzt im Rhein-Kreis Neuss Messungen hinsichtlich der Luftqualität statt?

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überwacht in NRW die Immissionen der Luft mit mehreren aufeinander abgestimmten Messsystemen und Alarmdiensten.

Zum Luftqualitäts-Überwachungssystem (LUQS) gehören sowohl kontinuierlich arbeitende Messeinrichtungen als auch diskontinuierliche Messungen an ortsfesten und mobilen Stationen. Darüber hinaus finden in ausgewählten Gebieten Staubniederschlagsmessungen statt.

 

Im Rahmen eines Luftreinhalteplanes wird mit Hilfe von Erhebungssystemen in den Bereichen Emissionen, Immissionen und Wirkungen von luftverunreinigenden Stoffen sowie Immissionssimulationen die Luftqualität in einem definierten Gebiet ermittelt. Bei Überschreitungen von Grenz- oder Vorsorgewerten sowie bei der Feststellung von Wirkungen werden Ursachenanalysen durchgeführt und Minderungspläne aufgestellt. Durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 22. BImSchG im September 2002 sind die EU-Richtlinien zur Luftqualität (RL 96/62/EG und Tochterrichtlinien) in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind für Gebiete, in denen die hier festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen. Ein Luftreinhalteplan kann weiterhin als Vorsorgeplan aufgestellt werden, wenn Immissionsleitwerte überschritten sind oder die durch Ziele der Raumordnung und der Landesplanung vorgesehene Nutzung eines Gebietes durch festgestellte oder zu erwartende Luftverunreinigungen beeinträchtigt werden kann.

 

Zu den Erhebungssystemen gehört u. a. das Immissionskataster zur Ermittlung und Bewertung von Luftverunreinigungen in NRW. Entsprechend den Vorgaben der E U-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (LQ-RL) und deren Tochterrichtlinien werden in NRW systematische Ermittlungen von Luftverunreinigungen durchgeführt. Diese Untersuchungen werden so durchgeführt, dass sie ein repräsentatives Bild der Luftqualität in den urbanen und ländlichen Gebieten des Landes NRW sowie in de Nähe bedeutender Emissionsquellen liefern. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung können die fortlaufenden Untersuchungen von Luftverunreinigungen ergänzt werden durch zeitlich begrenzte Sondererhebungen, die nicht durch die Regelungen von E U- Richtlinien abgedeckt werden (z. B. für andere Schadstoffe), durch Sondererhebungen zur Ursachenanalyse in bedeutsamen Einzelfällen oder durch Abschätzungen, die mit Hilfe von Immissionssimulationen durchgeführt werden.

 

Zurzeit werden im Rahmen der Luftreinhaltepläne in zwei Städten im Rhein-Kreis Neuss Messungen durchgeführt:

 

-     Messcontainer Grevenbroich Gustorf, St.-Leonhard-Straße, 41517 Grevenbroich; Problem: Feinstaub

 

-     Messung mit Passivsammlern Neuss Friedrichstrasse -  Problem Stickstoffdioxid

 

4.   Wie sahen die Ergebnisse der Messungen aus?

 

Die Schadstoffbelastungen wurden in den Luftreinhalteplänen Neuss und Grevenbroich ausführlich dargestellt. Sie sind abrufbar unter http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm. Weitere Ausführungen hierzu sind der Beantwortung des Antrages der SPD zu entnehmen. 

 

5.   Liegen dem Rhein-Kreis Neuss auch statistische Zahlen bezüglich der Krankheitsbilder der Bürgerinnen und Bürger des Einzugsgebietes vor?

 

Es gibt öffentlich verfügbare Daten, z.B. zu Krebserkrankungen, Einweisungsdiagnosen oder Todesursachen. Diese Daten lassen jedoch keinen Kausalitätsbezug zu. 

 

6.

a)   Wenn ja, wie gliedern sich diese Zahlen nach den Krankheitsbildern Herz-/ Kreislaufbeschwerden, Herzinfarkt, Asthma und Schlaganfall auf?

b)   Sind bezüglich der Zahlen Rückschlüsse zu eventuellen konkreteren Feinstaubquellen auszumachen und wie sehen diese aus?

c)   Wenn nein, wird der Rhein-Kreis Neuss diese Zahlen erheben und hinsichtlich der Fragestellung 6 b) auswerten?

 

Die Erhebung und Auswertung kausal verlässlicher Daten sind äußerst aufwändig und ist nicht beabsichtigt.


7.   Gibt es Kooperationen zwischen den o. g. zuständigen Stellen hinsichtlich der Auswertungen von Luftqualitätsdaten und Krankheitsbildern und wenn ja, welche?

 

Die Beantwortung der Frage 7 erübrigt sich auf Grund der o. a. Feststellungen.

 

8.   Welche kommunalen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und ergriffen, um eine Verminderung der Feinstaubbelastung zu erreichen?

 

Im Raum Grevenbroich, wo durch den Tagebau bedingt erhöhte Feinstaubbelastungen aufgetreten waren, greifen die im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen. Die zulässige Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes von 50 ug/m3 von 35 ist auf 24 (inoffizielle Angabe) zurückgegangen.

 

Für das übrige Kreisgebiet ergibt sich auf Grund der landes- und bundesrechtlichen Vorgaben (s. Punkte 2 und 3) kein Handlungsbedarf. Es existiert keine ortsspezifische Sonderbestimmung.

 

9.   Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für Vorsorge-Maßnahmen in Bezug auf einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der Feinstaubbelastung?

 

Für weitergehende als die o.g. Maßnahmen fehlt die gesetzliche Grundlage.

 

 

10.      In welchem Zeitraum könnte das umgesetzt werden?

 

Siehe Frage 9.

 

11.      Worin bestehen nun die konkreten inhaltlichen Schritte bezüglich des weiteren Vorgehens der zuständigen Stellen?

 

Siehe Luftreinhalteplan Grevenbroich.

 

12. Welche Maßnahmen wurden schon und werden noch zur Information und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bezüglich dieser Sachverhalte ergriffen?

 

Das Gesundheitsamt stand und steht für Information und Beratung zur Verfügung.