Sachverhalt:
In der Verwaltungsstreitsache der
Franz Münchrath GmbH ./. den Landrat des Rhein-Kreises Neuss ist eine
abschließende Entscheidung gefallen.
Nachdem insbesondere
auf Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf die von der Franz Münchrath GmbH
beantragte Abgrabungserweiterung am Goldberger See in Dormagen mit Bescheid vom
09.12.1999 abgelehnt wurde, hatte die Abgrabungsunternehmerin mit der
Begründung geklagt, dass die auf der Nichtdarstellung der Antragsfläche als
Abgrabungsbereich im GEP basierende Verweigerung der landesplanerischen
Zustimmung kein zwingender Versagungsgrund, sondern nur ein
abwägungserheblicher Belang sei.
Den langen Weg durch
alle Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 18.02.2011 mit seinem
Beschluss, die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in
dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2009 zurückzuweisen, endgültig beendet. Leitsatz
des Beschlusses ist die Aussage, dass der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen
des Gebietes eines Regionalplans jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der
Raumordnung ist, wenn die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze beachtet
werden.
Die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes, die Klage abzuweisen, weil der Darstellung von
Abgrabungskonzentrationszonen im Regionalplan ein schlüssiges und abgewogenes
gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt und ihr damit eine
Ausschlusswirkung in Bezug auf alle außerhalb der Bereiche für die Sicherung
und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) geplanten Abgrabungsvorhaben
zukommt, ist damit rechtskräftig.
Die von der
Kiesindustrie mit Spannung erwartete Entscheidung hat u.a. Auswirkungen auf
zwei im Rhein-Kreis Neuss anhängige Abgrabungsanträge, deren Flächen außerhalb
der BSAB des Regionalplans liegen. Zum einen ist die beantragte Erweiterung der
Trockenabgrabung der Firma Schmitz in Jüchen-Kelzenberg, zum anderen die
beantragte Erweiterung der Firma Rheinkies Nord-West Straberg GmbH am Balgheimer
See in Dormagen betroffen. Sofern die diesbezüglichen Anträge nicht
zurückgezogen werden, werden zeitnah entsprechende Versagungsbescheide
ergehen.