Betreff
Beteiligung der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss gem. § 55 KrO. NRW
Vorlage
20/1083/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahmen der Bürgermeister/in der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss und der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Rommerskirchen, des Hauptausschusses der Stadt Neuss sowie des Rates der Stadt Korschenbroich und unter Beachtung der dort vorgetragenen Erwägungen, die auch der Kreistag zum Gegenstand seiner Beratungen gemacht hat, wird der Haushaltsentwurf 2011 der abschließenden Beschlussfassung zugeführt. Soweit die Städte und Gemeinden eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage fordern, wird diese Forderung zurückgewiesen.


Sachverhalt:

Nach § 55 der Kreisordnung NRW sind bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.

 

Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss erhielten Informationen über die Eckdaten zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 in der Bürgermeisterkonferenz am 29.11.2010. Mit Schreiben vom 09.12.2010 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 nebst Anlagen zugeleitet mit dem gleichzeitigen Hinweis auf das Recht zur Stellungnahme gem. § 55 KrO. NRW. Weitere Beratungen erfolgten in der Kämmererkonferenz am 17.12.2010 und der Bürgermeisterkonferenz am 23.02.2011.

 

Eine gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister/in der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ging am 24.01.2010 ein.

Darüberhinaus hat der Rat der Gemeinde Rommerskirchen im Februar 2011 eine Resolution an den Kreistag sowie an den Landrat gesandt.

Der Hauptausschuss der Stadt Neuss beschloss am 20.01.2011 den Rhein-Kreis Neuss aufzufordern, von einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage abzusehen.

Eine weitere Stellungnahme der Stadt Korschenbroich ging am 09.03.2011 beim Rhein-Kreis Neuss ein.

 

Der Finanzausschuss nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und ließ sie in die Beratungen einfließen. Im Ergebnis ist festgehalten, dass die von den Städten und Gemeinden geforderte höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nicht als nachhaltige Lösung zur Entlastung der Kommunen angesehen wird. Mit der jetzt geplanten Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i.H.v. 12,6 Mio. € sowie der Senkung des nominalen Kreisumlagebetrages auf rund 210 Mio. € trage der Kreis auch mit Blick in die Zukunft zur Entlastung der Kommunen bei.