Betreff
Bürgeranregung vom 12.01.2011
Vorlage
40/1085/XV/2011
Art
Anfrage (alt)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des RKN berücksichtigt die Bürgeranregung der Vereine der Stadt Zons nach Maßgabe der in Anlage 2 enthaltenen Regelungen zur Parkanlage. Hierüber sind die Vereine der Stadt Zons schriftlich zu unterrichten.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.01.2011 haben die Vereine der Stadt Zons zu der in der Sitzung des Kulturausschusses des Rhein-Kreises Neuss am 15.11.2010 vorgeschlagenen Änderung der Entgeltregelung für die Innenhöfe des Kulturzentrums Zons im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 21 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) den Antrag gestellt, dass weiterhin kein Eintritt für das Außengelände des Kulturzentrums erhoben und der Zugang zu den Innenhöfen wie bisher sichergestellt wird. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt. Dem Antrag hat sich zwischenzeitlich auch der Kochclub Zons (CCZ) angeschlossen.

 

Als Begründung wurde u. a. angeführt, dass der Vorschlag zur Erhöhung der Eintrittsgelder weder dem Geist der bisherigen interkommunalen Abstimmungsgespräche zu dieser Angelegenheit noch den Zielen des zwischen Stadt und Kreis einvernehmlich beschlossenen Erbpachtvertrages entspräche. Der Kulturausschuss der Stadt Dormagen habe sich daher in seiner Sitzung am 24.11.2010 auch gegen die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Innenhöfe des Kulturzentrums Zons ausgesprochen.

 

Gemäß § 21 KrO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses, der Ausschüsse und des Landrats werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Kreistag einem Ausschuss übertragen. Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.

 

Mit Schreiben vom 17.01.2011 wurde den Vereinen mitgeteilt, dass die Bürgeranregung in der Sitzung des Kreistages am 30.03.2011 behandelt wird.

 

 

Zwischenzeitlich hat zwischen dem Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen GmbH (SVGD), Herrn Wiljo Wimmer MdL, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien eine Einigung stattgefunden, die Eintritte, Öffnungszeiten und die Finanzierung von Park und Museum probeweise für ein Jahr entsprechend der Anlage 2 zu regeln.

 

Die Einzelheiten zur Öffnung der Parkanlage wird wie bisher in einem Vertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der SVGD geregelt.