Betreff
Jobcenter / gemeinsame Einrichtung
Vorlage
50/1118/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss wird nach der Optionsentscheidung des Landes bzw. des Bundes nunmehr dauerhaft als eine gemeinsame Einrichtung arbeiten. Der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird also weiterhin mit der Agentur für Arbeit Mönchengladbach innerhalb dieses Organisationsmodells zusammenarbeiten.

 

Der Vorsitz der Trägerversammlung geht nach der gründungsbegleitenden Vereinbarung der Träger zur Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung nunmehr zum 01.07.2011 auf die Agentur für Arbeit über. Ab 01.01.2013 wechselt dann der Vorsitz im Zweijahresrhytmus zwischen den Trägern.

 

Über die künftige Zusammensetzung der Trägerversammlung unter Beteiligung der Politik wird die Verwaltung Abstimmungsgespräche mit der Agentur für Arbeit aufnehmen (s. dazu Grundsatzbeschluss des Kreistages KT/20101208/Ö9.1).