Betreff
Sachstandsbericht zu Ausbauplanungen an Bundesfernstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen) im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
61/1123/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die bundesweite Grundlage für den Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen bildet der „Bedarfsplan für Bundesfernstraßen“. Im derzeitigen Bedarfsplan sind für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss folgende Maßnahmen des vordinglichen Bedarfs enthalten:

 

A 57 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Meerbusch und dem Autobahnkreuz Köln-Nord

 

Für die A57 ist im gesamten Kreisgebiet eine Erweiterung auf sechs Fahrstreifen vorgesehen. Planung und Ausbau der A 57 erfolgen abschnittsweise.

 

Derzeit in Bau befinden sich die Abschnitte zwischen den Autobahnkreuzen Kaarst und Neuss-West bzw. zwischen der Anschlussstelle Neuss-Norf und dem Kreuz Neuss-Süd.

 

Im Zuge der laufenden Arbeiten werden auch die im Landschaftsbeirat am 27.10.2005 beratenen Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Amphibienvorkommen östlich der A 57 im Bereich Morgensternsheide (Anlage von Laichgewässern, Leiteinrichtungen) realisiert.

 

A 46 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Holz und dem Autobahnkreuz Wanlo in Verbindung mit der Wiederherstellung der A44 im Tagebaubereich Garzweiler II (s. Anlage 1)

 

Mit Fortschreiten des Tagebaus Garzweiler II wird voraussichtlich im Jahr 2017 die heutige A 61 zwischen den Kreuzen Jackerath und Wanlo bergbaulich in Anspruch genommen.

 

Nach dem Wegfall der A 61 werden die Verkehre über die im Tagebaubereich (wieder) neu zu errichtende A44 (Autobahnkreuz Jackerath (n) – Autobahnkreuz Holz) und die bestehende A46 zwischen den Kreuzen Holz und Wanlo geführt. Die A46 muß hierfür auf sechs Fahrstreifen erweitert werden.

 

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 44 sowie den Ausbau der A 46 ist am 14.03.2011 ergangen.

 

B 59 n Ortsumgehung Rommerskirchen (s. Anlage 2)

 

Dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.07.2005 folgte am 31.10.2006 der feierliche erste Spatenstich für den Neubau der Bundesstraße B 59 n Ortsumgehung Rommerskirchen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 18.05.2009.

 

B 59 n Ortsumgehung Sinsteden (s. Anlage 3)

 

Zur Ortsumgehung Sinsteden ist der Linienfindungsprozess abgeschlossen. Die Linienbestimmung erfolgte im Oktober 2007 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die geplante Ortsumgehung verläuft in nordöstlicher Randlage des Siedlungsbereiches, die Gesamtlänge beträgt etwa 2 km.

 

Derzeit werden durch den Landesbetrieb Straßen NRW die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Mitte 2011 sollen diese Unterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf übergeben werden. Nach dem bisherigen Zeitplan soll das Planfeststellungsverfahren 2012/13 durchgeführt werden.

 

B 477 n Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim/Frixheim (s. Anlage 4)

 

Zur B 477 n Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim/Frixheim hatte der Landesbetrieb Straßen NRW im April 2009 den Variantenvergleich vorgestellt. Die Stellungnahme  des Rhein-Kreises Neuss in diesem Verfahrensschritt (Raumanalyse und dem Variantenvergleich) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) war dem Landschaftsbeirat bereits in seiner Sitzung am 30.04.2009 zur Kenntnis gegeben worden.

 

Am 29.09.2010 hat ein Beteiligungstermin im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gemäß § 16 Fernstraßengesetz stattgefunden.

 

Die Planung der B477n wird auf Grundlage der Variante 3b-1o (Bunkerlinie) weiter verfolgt.