Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Frist zur Stellung von Anträgen
im Rahmen der regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland
sowie beim Kulturraum Niederrhein e.V. für eine Förderung in 2011 endete zum
30.09.2010.
Seitens des Rhein-Kreises Neuss
wurden beim Landschaftsverband Rheinland folgende Anträge vorgelegt:
Antragsteller und Projekt |
Gesamtkosten |
beantragter |
„25 Jahre
Internationales Mundartarchiv“ |
40.000,- € |
24.500,- € |
„Niederrhein
Musikfestival 2011“ |
65.000,- € |
10.000,- € |
„Festival
Alte Musik Knechtsteden 2011“ (20-jähriges
Jubiläum) |
260.000,- € |
20.000,- € |
„Kindgerechte
Erschließung des Tuppenhofs“ |
21.600,- € |
15.000,- € |
Mit Schreiben vom 25.02.2011 teilte
der Landschaftsverband Rheinland mit, dass die Projekte Ziffer 1 – 3 für die
politischen Beratungen im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2011 des LVR
vorgesehen sind und sich derzeit in der internen Abstimmung befinden.
Das Projekt Ziffer 4 wird voraussichtlich für die Beratung im Rahmen der
Museumsförderung 2011 des LVR vorgesehen werden.
Die Beratungen über die Regionale
Kulturförderung des LVR für 2011 haben begonnen, mit einer Entscheidung kann
voraussichtlich ab Mitte 2011 gerechnet werden.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wurde
seitens des LVR darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung der Festivals (Ziffern
1 und 2) im Rahmen der Regionalen Kulturförderung voraussichtlich nicht möglich
sein wird. Entsprechend der Förderrichtlinien für die Regionale Kulturförderung
des LVR werden Fortsetzungs- und Wiederholungsmaßnahmen grundsätzlich nicht
unterstützt. Durch diese Beschränkung soll die kulturelle Vielfalt an
Kulturprojekten im Rheinland gefördert werden und allen Mitgliedskörperschaften
des LVR die Gelegenheit gegeben werden, Kulturprojekte in Ihrem Gebiet zu
etablieren bzw. zu realisieren. Da beide Festivals in der Vergangenheit bereits
vom LVR unterstützt wurden und für 2011 nur sehr begrenzt Mittel zur Verfügung
stehen, sind die Chancen der Förderung als sehr gering einzustufen.
Beim Kulturraum Niederrhein e.V.
wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss folgender Antrag vorgelegt:
Antragsteller und Projekt |
Gesamtkosten |
beantragter |
Rhein-Kreis Neuss,
Museum Zons „Der Jugendstil im
Bannkreis japanischer Katagamis“ |
33.000,- € |
15.000,- € |
Am 22.10.2010 hat der Kulturraum Niederrhein e.V. mitgeteilt, dass das Projekt in der Fachberatung des Arbeitskreises Regionalkultur am 19.10.2010 als nicht förderfähig eingestuft wurde. Es fehlte dem Gremium trotz einer vereinbarten Kooperation mit dem Hetjens-Museum Düsseldorf insbesondere eine mit regionalen Partnerinstitutionen gemeinsam entwickelte Veranstaltungskonzeption, die Voraussetzung für eine Förderung durch die Regionale Kulturpolitik des Landes NRW ist.
Im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Projekten der Bildenden Kunst im Haushaltsjahr 2011“ des Landes Nordrhein-Westfalen wurde von der Stiftung Schloss Dyck folgender Antrag vorgelegt:
Antragsteller und Projekt |
Gesamtkosten |
beantragter |
Stiftung Schloss Dyck „Ausstellung zur Bau-
und Schlossgeschichte“ |
100.000,- € |
50.000,- € |