Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Förderverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wird ab dem Förderjahr 2012 umgestellt. Neue Antragsfrist für Fördermaßnahmen im Jahr 2012 ist daher bereits der 30.04.2011. Eine Entscheidung durch die zuständigen politischen Gremien des LVR wird Ende 2011 getroffen. Projektlaufzeit ist der 01.01.2012 bis zum 31.12.2012, d.h. auch Projekte, die in der ersten Jahreshälfte stattfinden, sind antragsberechtigt. Die Richtlinien des LVR werden derzeit überarbeitet.
Folgende Anträge wurden für 2012 beim LVR gestellt:
Antragsteller und Projekt |
Gesamtkosten |
beantragter |
„Niederrhein
Musikfestival 2012“ |
65.000,- € |
10.000,- € |
„Festival
Alte Musik Knechtsteden 2012“ |
260.000,- € |
20.000,- € |
„Ökumenischer
Kreuzweg in der Stadt Neuss“ |
noch offen |
25.000,- € insgesamt: 100.000,- € |
„Völlerei
oder der Tanz mit dem Beelzebub“ |
24.000,- € |
12.000,- € |
|
20.000,- € |
14.500,- € |
|
21.000,- € |
10.000,- € |
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5.000,- € |
2.500,- € |
Für das Projekt „ökumenischer Kreuzweg in der Stadt Neuss“ ist darüber hinaus geplant, einen Antrag auf Bewilligung von Bundesmitteln aus dem Programm „Reformationsjubiläum 2017“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu stellen.