Betreff
Migrantenstipendien
Vorlage
40/1144/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, die Migranten-Stipendien für Studierende zu öffnen, die im Rhein-Kreis Neuss leben, nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten und mindestens die letzten drei Jahre im Rhein-Kreis Neuss zur Schule gegangen sind.

 


Sachverhalt:

Das seit 2009 bestehende Migranten-Stipendium des Rhein-Kreises Neuss wird seit 2010 im Rahmen des NRW-Stipendien-Programms vergeben. Die Vergabe erfolgte 2010 in Verbindung mit der RWTH Aachen und der Universität Duisburg/Essen über das NRW Stipendien-Programm. Die Studierenden erhalten monatlich 300 €. Jeweils 150 € werden aus dem Stipendienprogramm des Landes und aus Haushaltsmitteln des Rhein-Kreises Neuss finanziert.

 

Mittlerweile profitieren vom Migranten-Stipendium des Rhein-Kreises Neuss drei junge Menschen, die über den Seiteneinsteigerkurs für Gymnasien am Quirinus-Gymnasium die allgemeine Hochschulreife erwarben: Svetlana Chernyshova (3. Semester Medien- und Kulturwissenschaften , Heinrich-Heine Universität Düsseldorf), Meryim Poursheyki (1. Semester Medizin, RWTH Aachen) und Hasan Dogan (1. Semester Lehramt mit den Fächern Mathematik und Geschichte, Universität Duisburg/Essen). Der Rhein-Kreis Neuss wird die nächsten beiden Stipendien neben den genannten Hochschulen auch mit der Universität zu Köln - hier für ein geisteswissenschaftlich ausgerichtetes Studium - vergeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kreis der Adressaten zu erweitern, um möglichst viele erfolgreiche Abiturienten mit Migrationshintergrund aus dem Rhein-Kreis Neuss, die ein Studium aufnehmen wollen, mit diesem Stipendium-Angebot zu erreichen. Bis jetzt richtet sich das Migranten-Stipendium allein an die Gruppe der Seiteneinsteiger für das Gymnasium, die den Bildungsweg zum Abitur an einer allgemeinbildenden Schule absolviert hat. Es handelt sich um junge Menschen, die im Alter zwischen 10 und 16 Jahren nach Deutschland gekommen sind.

 

Künftig sollte Voraussetzung für das Migranten-Stipendium sein, dass die Bewerberinnen und Bewerber im Rhein-Kreis Neuss leben, nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten und mindestens die letzten drei Jahre im Rhein-Kreis Neuss zur Schule gegangen sind. Bei der Auswahl der Stipendiaten sollen Schüler und Schülerinnen bevorzugt werden, die den Abschluss unter besonders schwierigen Bedingungen erreicht haben.