Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2010 nach 2011 im Rahmen des Jahresabschlusses 2010
Vorlage
20/1164/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgelegte Übersicht, der nach § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW von 2010 nach 2011 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2011, zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2010 nach 2011 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2010 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2011 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2011 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2010 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2011 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

5.019.957,35 EUR

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2011

5.019.957,35 EUR

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

6.941.745,50 EUR

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

6.429.940,08 EUR

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2011

13.371.685,58 EUR

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43
Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 5.019.957,35 EUR (Vorjahr: 1.618.058,68 EUR) gebildet.

 

Als Besonderheit ist anzumerken, dass die Summe der Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 3.048.808,44 EUR enthält, die auf die Restabwicklung der Mittel für das Konjunkturpaket II entfällt. Die bereinigte Summe der Aufwendungen beträgt somit 1.971.128,91 EUR. Die Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit enthält ebenfalls 3.048.808,44 EUR für das Konjunkturpaket II. Hier ergibt sich eine bereinigte Summe von 3.892.937,06 EUR.

Die Finanzierung der Mittel für das Konjunkturpaket II ist gesichert. Die Mittel werden jeweils nach Fertigstellung der Einzelmaßnahmen abgerufen und führen insgesamt zu ertrags- und einzahlungswirksamen Buchungen in 2011 in Höhe der vorgenannten 3.048.808,44 EUR. Aus diesem Grund wird das Jahresergebnis 2011 durch die im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung gestellten Mittel für das Konjunkturpaket II nicht belastet.

 

Die Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, ist in der Anlage beigefügt.