Beschlussempfehlung:
Der Krankenhausausschuss nimmt die Organigramme der Rhein-Kreis Neuss Kliniken zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsleitung mit der weiteren Entwicklung der Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken und der Dienstanweisung für die Betriebsleitung auf Basis der vorgelegten Entwürfe (mit den protokollierten Änderungen).
Sachverhalt:
Mit dem Wechsel in der Position des Krankenhausdirektors hat die Geschäftsleitung noch im abgelaufenen Kalenderjahr Änderungen in der Führung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken und darüber hinaus organisatorische Änderungen in der Verwaltung durch eine veränderte Zuordnung der Aufgabenbereiche vorgenommen. Diese Veränderungen haben sich nach Ansicht der Geschäftsleitung bewährt, so dass wir Ihnen nunmehr die Organigramme der Rhein-Kreis Neuss Kliniken für beide Standorte vorlegen.
Die Organigramme stellen nunmehr die verbindliche Organisationsstruktur für die Kreiskrankenhäuser und die gemeinsamen Servicezentren dar und sind unverzichtbare Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Struktur- und Prozessqualität hin zu einer Zertifizierung.
Im Zuge dieser organisatorischen Entwicklung haben wir sowohl die ältere Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken als auch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung an diese Entwicklung angepasst. Vor einem Beschluss des Krankenhausausschusses in dieser Sache ist zunächst noch eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes insbesondere zu § 4 der Betriebssatzung einzuholen.
Aus diesem Grunde schlägt Ihnen die Geschäftsleitung nachfolgend vor: