Betreff
Verzeichnis der über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011 (erstes Verzeichnis)
Vorlage
20/1212/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 3 KrO NRW genehmigt der Kreistag den Dringlichkeitsbeschluss vom 18.04.2011.


Sachverhalt:

Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2001 folgendes beschlossen:

 

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO NRW (alt) sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:

 

a) bei freiwilligen Ausgaben bis           5.000,00 EUR

b) bei Pflichtausgaben bis               250.000,00 EUR 

 

Bis zum Erlass einer anderslautenden Regelung finden diese Erheblichkeitsgrenzen auch für die Haushaltsausführung nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Anwendung.

 

Über die im Haushaltsjahr 2011 bisher entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde das erste Verzeichnis erstellt.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW handelt es sich um zwei erhebliche über-/außerplanmäßige Auszahlungen, die der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen. Es handelt sich um laufende Projekte. Der Beschluss musste umgehend gefasst werden, damit die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden können. Da eine rechtzeitige Einberufung des Kreistages und auch des Kreisausschusses nicht möglich war, entschied gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW der Landrat mit einem Ausschussmitglied im Wege der Dringlichkeit. Die Entscheidung ist dem Kreistag zur Genehmigung vorzulegen.

 

Weitere über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind bisher nicht entstanden.