Betreff
Förderung der Erweiterung der Gemeindekindergartens Sonnenhaus,Giller Str. 2 in Rommerskirchen
Vorlage
51/1218/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird für die Erweiterung des Kindergartens im Zuge des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ein Kreiszuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, abzüglich der verbleibenden Rücklagen der Tageseinrichtung (übersteigende Kosten 22.000 € x 50 %, abügl. verbleibende Rücklagen 0 € = Kreiszuschuss 11.000 €). Vorbehaltlich der Überprüfung der vom Träger angegebenen Rücklage beträgt der Kreiszuschuss 11.000 €.

Die Mittel stehen im Haushalt 2011 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Rommerskirchen erweitert zurzeit ihre Tageseinrichtung Sonnenhaus um eine 4. Gruppe. Mit der Erweiterung sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in 2 Gruppen geschaffen werden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 302.000 €.

Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß Runderlass vom 9. Mai 2008 gestellt. Die Bauplanung ist mit dem Landschaftsverband als Bewilligungsbehörde abgestimmt.

Gemäß der Richtlinien des Landes sind zu Kosten von bis zu 280.000 € Zuschüsse von 90 % = 252.000 € durch das Land bewilligt worden.

Der Träger hat einen Antrag auf zusätzliche Förderung durch das Kreisjugendamt gestellt. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6.11.2008 hat der Träger die verbleibenden 10 % im Rahmen der Landesförderung = 28.000 € selbst zu tragen. Da die Kosten der Baumaßnahme die Höchstfördersumme des Landes übersteigen, ist eine Förderung der übersteigenden Kosten in Höhe von 22.000 € mit 50 % möglich, wenn eigene Rücklagen nicht zur Verfügung stehen. Rücklagen im Rahmen der Betriebskostenförderung bestehen für die Tageseinrichtung nicht.