Betreff
Sprachförderung von Kindern im Kindergarten nach Sprachstandserhebung Delfin IV
Vorlage
51/1219/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für die Sprachförderung im Jahr 2011 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das Jugendamt 16.000 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 39.000 € bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2011. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2011 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Im Frühjahr 2007 nahmen erstmals alle 4jährigen Kinder 2 Jahre vor der Einschulung an der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ teil. In leicht abgewandelter Form wird der Test seither durchgeführt.

Der Test ist eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung nach § 36 Schulgesetz. Zuständig ist das Schulamt für den Rhein-Kreis. Die Durchführung der Tests erfolgt durch die Grundschulen.

 

Die Eltern der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten durch das Schulamt des Rhein-Kreises Neuss eine Aufforderung, ihr Kind zu einer Sprachfördermaßnahme anzumelden. Diese soll regelmäßig in dem Kindergarten durchgeführt werden, den das Kind besucht. Zuständig für die Sprachförderung ist die Jugendhilfe. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes ist der Kindergarten zur Sprachförderung dieser Kinder verpflichtet (§ 13 Abs. 6 KiBiz).

Im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes werden in der Sprachstandserhebung regelmäßig insgesamt ca. 50 Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt. Hinzu kommen gleich viele Kinder aus der Erhebung des Vorjahres, so dass insgesamt 100 - 110 Kinder zu fördern sind.

Das Land fördert die Sprachförderung der im „Delfin 4“ als sprachauffällig festgestellten Kinder mit zurzeit jährlich 345 € pro Kind (§ 21. Abs. 2 KiBiz). Zusätzlich werden je Kind 50 € zusätzlich vom Land gezahlt, wenn die Gruppe von förderbedürftigen Kindern in einem Kindergarten zwischen 5 und 8 Kindern liegt. Mit den Fördermitteln sollen grundsätzlich zusätzliche Erzieher finanziert werden, die eine Sprachförderung in Kleingruppen gewährleisten sollen. Eine regelmäßige Sprachförderung durch den Einsatz zusätzlichen Personals lässt sich aufgrund der starken Vereinzelung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten jedoch oft nicht finanzieren. Die Förderrichtlinien des Landes sehen vor, dass die Mittel auch anderes verwandt werden können, wenn aufgrund der geringen Anzahl der zu fördernden Kinder eine Gruppenförderung nicht möglich ist.

Das Jugendamt hat aufgrund der besonderen Situation der sehr vereinzelt in den Tageseinrichtungen zu fördernden Kinder ein Konzept entwickelt und hierfür die Zustimmung der Träger und Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen gewonnen. Das Konzept sieht vor, dass die Träger ihren Anteil des Landes zur Sprachförderung einem gemeinsamen Sprachförder-Pool des Jugendamtes abtreten. Zu den 345 € des Landes wird der Betrag durch das Jugendamt um 120 € je Kind aufgestockt. Aus diesem Pool wird der Einsatz von Logopäden finanziert, die im Kindergarten eingesetzt werden

- zur Diagnostik und zur unmittelbaren Förderung am Kind

- zur Beratung von Eltern der sprachauffälligen Kinder

- zur Beratung und Unterstützung der Erzieher.

Die Erzieher sollen die Kinder mit Unterstützung der Logopäden darüber hinaus im normalen Alltag des Kindergartens fördern. Bilden sich größere Gruppen von Sprachförderkindern in einem Kindergarten, können neben dem Logopäden auch zusätzliche Erzieher zur Sprachförderung finanziert werden.

Neben der unmittelbaren logopädischen Betreuung der Kinder bildet die Weiterbildung der Erzieher in Theorie und Praxis einen weiteren Schwerpunkt im Konzept. Hierzu wurden in den letzten beiden Jahren Fortbildungen für Erzieher angeboten, in der die Sprachförderung nach Dr. Zvi Penner vermittelt wurde.

Für das Jahr 2011 wird eine Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 39.000 € erwartet. Um eine kontinuierliche Begleitung durch die Logopäden sicherzustellen, soll die Förderung durch einen eigenen Beitrag des Jugendamtes von 16.000 € für das Jahr 2011 aufgestockt werden.