Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppen der evangelischen Kirchengemeinde Rommerskirchen
Vorlage
51/1225/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der evangelischen Kirchengemeinde wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.693,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2011 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.231,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2011, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2012 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Die evangelische Kirchengemeinde betreibt in Rommerskirchen 2 Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren. Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.