Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppen der Paritätischen Sozialdienste
Vorlage
51/1226/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2011 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 2 1/4 Gruppen = 2.014,00 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt zusammen 2.329,00 € gewährt. 

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2012 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Der Paritätische Sozialdienst betreibt Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren in folgenden Orten im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes:

 

 

Ort

Anzahl der Gruppen

Spielgruppe Kleinenbroich

                 1

Spielgruppe Jüchen, Alleestr.

                 1

Spielgruppe Glehn

                 1 (geschlossen zum 31.3.2011)

 

 

 

                

Spielgruppen gesamt

 

                 2 1/4

 

 

Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 895,00 €/Jahr gewährt. Im Jahre 2011 sind voraussichtlich 2 1/4 Gruppen in Betrieb. Der Zuschuss beträgt daher 2 1/4 x 895,00 €  = 2.014,00 €.

Inzwischen wird für die Nutzung der Räume in Jüchen eine Miete gefordert. Eine Miete in Höhe von 944,00 € wird für das Jahr 2011 erwartet. 1/3 der Mietkosten = 315,00 € sollen daher zusätzlich als Zuschuss gewährt werden.