Betreff
Förderung der Erweiterung des Gemeindekindergartens Kelzenberg in Jüchen
Vorlage
51/1233/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Jüchen wird für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Kelzenberg zu Baukosten von 391.494 € ein Zuschuss von 17.000 € x 14 Plätze u3 = 238.000 € aus den angekündigten Mitteln des Landes gewährt. Die Mittel werden nach Baufortschritt zu 63 % = 149.940 € im Jahr 2011 und zu 37 % = 88.060 € im Jahr 2012 gewährt.

Die Bewilligung ist abhängig von der tatsächlichen Bewilligung durch das Land. Die Verwaltung darf den Zuschuss an die neuen Richtlinien des Landes anpassen.

Zusätzlich wird der Gemeinde Jüchen ein Kreiszuschuss auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 6.11.2008 in Höhe von 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, gewährt. Die die Landesförderung übersteigenden Kosten betragen 111.494 €. Der 50 %ige Anteil des Kreises beträgt 55.747 €. Die Auszahlung dieses zusätzlichen Zuschusses erfolgt unter der Bedingung, dass eigene Rücklagen für die Tageseinrichtung hierfür nicht zur Verfügung stehen.

Die Mittel stehen im Haushalt 2011 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

In der 2gruppigen Tageseinrichtung sollen mit der Erweiterung die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von 14 Kindern unter 3 Jahren in 2 Gruppen geschaffen werden. In der Tageseinrichtung werden bereits 8 u3-Kinder in einer Gruppe betreut.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 391.494 €. Die Bauplanung ist mit dem Landschaftsverband Rheinland abgestimmt.

Gemäß der zu erwartenden Richtlinien des Landes werden Landesmittel von 17.000 € x 14 Plätze = 238.000 € erwartet. Die Mittel sind nach Baufortschritt zu 63 % = 149.940 € im Jahr 2011 und zu 37 % = 88.060 € im Jahr 2012 auszuzahlen.

Der Träger hat einen Antrag auf zusätzliche Förderung durch das Kreisjugendamt gestellt. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6.11.2008 hat der Träger die verbleibenden 10 % im Rahmen der Landesförderung selbst zu tragen. Aufgrund der zu erwartenden Richtlinienänderung verändert sich der Eigenanteil des Trägers auf 15 %. Entsprechend ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses anzuwenden, dass der Träger auch weiterhin die Differenz zwischen dem Zuschuss pro Platz von 17.000 € und den höchstens anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 20.000 € = 3.000 € als Eigenleistung selbst aufbringen muss.

Bei höchstens anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 14 Plätzen x 20.000 € = 280.000 € übersteigen die tatsächlich zu erwartenden Baukosten den Höchstförderbetrag des Landes um 111.494 €. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses ist hierauf eine 50 %ige Förderung möglich, wenn eigene Rücklagen für die Tageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen. Eigene Rücklagen für die Tageseinrichtung bestehen nicht.