Betreff
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1236/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von den Fraktionen benannten Vertreterinnen und Vertreter zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:

 

Fraktion

Mitglieder

Persönliche Stellvertreter

CDU

 

 

 

 

 

SPD

 

 

FDP

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

KTA Haag

KTA Kresse

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von der Fraktion UWG/Die Aktiven benannten Vertreter zum beratenden Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:

 

Fraktion

Mitglieder

Persönliche Stellvertreter

UWG/Die Aktiven

KTA C. Thiel

sB. Rolf Weyers

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von der Gruppe „Die Linke“ benannten Vertreter zum stimmberechtigten Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Beirates der Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:

 

Gruppe

Mitglieder

Persönliche Stellvertreter

„Die Linke“

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Trägerversammlung

 

Die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen haben gemäß § 44c SGB II eine Trägerversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen  Trägers je zur Hälfte vertreten sind. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen und Vertreter.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 für den Fall der Ablehnung des Optionsantrages folgenden Grundsatzbeschluss gefasst (KT/20101208/Ö9.1) :

 

"In Bezug auf die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Rhein-Kreis Neuss ab dem 01.01.2011 entsendet der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 7 stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung des "Jobcenter Rhein-Kreis Neuss".

Entsendet werden:

- der Landrat,

- der  Sozialdezernent als zuständiger Fachdezernent,

- 5 weitere durch den Kreistag aus seiner Mitte zu wählende stimmberechtigte Mitglieder und deren persönliche StellvertreterInnen. Die Wahl der stimmberechtigten

Mitglieder erfolgt nach Hare Niemeyer.

- Diejenigen Fraktionen des Kreistages, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, entsenden in die Trägerversammlung des "Jobcenter Rhein-Kreis Neuss"

jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme. Auch hier gilt die Möglichkeit der persönlichen Stellvertretung."

 

Mit der Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist die Zusammensetzung der Trägerversammlung neu verhandelt worden. Es ist abgestimmt, dass die Träger künftig jeweils sieben stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Eine entsprechende Änderung der „Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation einer gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch“ vom Dezember 2010 ist bereits erfolgt.

 

Nach dem Zählverfahren Hare Niemeyer sind die fünf auf die Kreistagsfraktionen entfallenden Sitze wie folgt von den Fraktionen zu besetzen: 2 CDU / 1 SPD / 1 FDP / 1 Bündnis 90/Die Grünen.

 

Die Fraktion UWG/Die Aktive kann 1 beratendes Mitglied und persönliche Stellvertretung benennen.

 

Die Fraktionen haben ihre Vertreterinnen und Vertreter bereits benannt. Der Kreistag wird gebeten, die benannten Vertreterinnen und Vertreter sowie deren persönliche Stellvertreter in die Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss zu entsenden. 

 

 

Beirat

 

Die Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss hat in der 2. Sitzung am 09.05.2011 die gründungsbegleitende Vereinbarung in § 5 Abs. 2 erweitert und beschlossen, dass auch die im Kreistag vertretenen Gruppen dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder angehören.

 

In Ergänzung der bereits vom Kreistag in den Beirat des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss entsandten Mitglieder aus den Fraktionen ist somit noch ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe „Die Linke“ vom Kreistag zu bestellen.