Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises
Neuss bestellt die von den Fraktionen benannten Vertreterinnen und Vertreter zu
stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der
Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:
Fraktion |
Mitglieder |
Persönliche Stellvertreter |
CDU |
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SPD |
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FDP |
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Bündnis 90/Die Grünen |
KTA Haag |
KTA Kresse |
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von der Fraktion UWG/Die Aktiven benannten Vertreter zum beratenden Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:
Fraktion |
Mitglieder |
Persönliche Stellvertreter |
UWG/Die Aktiven |
KTA C. Thiel |
sB. Rolf Weyers |
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von der Gruppe „Die Linke“ benannten Vertreter zum stimmberechtigten Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Beirates der Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:
Gruppe |
Mitglieder |
Persönliche Stellvertreter |
„Die Linke“ |
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Sachverhalt:
Trägerversammlung
Die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen haben gemäß § 44c SGB II eine Trägerversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten sind. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen und Vertreter.
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 für den Fall der Ablehnung des
Optionsantrages folgenden Grundsatzbeschluss gefasst (KT/20101208/Ö9.1) :
"In Bezug auf die
zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II im Rhein-Kreis Neuss ab dem 01.01.2011 entsendet der Rhein-Kreis
Neuss insgesamt 7 stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung des
"Jobcenter Rhein-Kreis Neuss".
Entsendet werden:
- der Landrat,
- der Sozialdezernent als zuständiger
Fachdezernent,
- 5 weitere durch den
Kreistag aus seiner Mitte zu wählende stimmberechtigte Mitglieder und deren
persönliche StellvertreterInnen. Die Wahl der stimmberechtigten
Mitglieder erfolgt nach
Hare Niemeyer.
- Diejenigen Fraktionen
des Kreistages, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, entsenden in
die Trägerversammlung des "Jobcenter Rhein-Kreis Neuss"
jeweils ein Mitglied mit
beratender Stimme. Auch hier gilt die Möglichkeit der persönlichen
Stellvertretung."
Mit der Agentur für Arbeit
Mönchengladbach ist die Zusammensetzung der Trägerversammlung neu verhandelt
worden. Es ist abgestimmt, dass die Träger künftig jeweils sieben
stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Eine entsprechende
Änderung der „Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation einer
gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch“ vom
Dezember 2010 ist bereits erfolgt.
Nach dem Zählverfahren Hare
Niemeyer sind die fünf auf die Kreistagsfraktionen entfallenden Sitze wie folgt
von den Fraktionen zu besetzen: 2 CDU / 1 SPD / 1 FDP / 1 Bündnis 90/Die
Grünen.
Die Fraktion UWG/Die Aktive kann
1 beratendes Mitglied und persönliche Stellvertretung benennen.
Die Fraktionen haben ihre
Vertreterinnen und Vertreter bereits benannt. Der Kreistag wird gebeten, die
benannten Vertreterinnen und Vertreter sowie deren persönliche Stellvertreter
in die Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss zu entsenden.
Beirat
Die Trägerversammlung des
Jobcenters Rhein-Kreis Neuss hat in der 2. Sitzung am 09.05.2011 die gründungsbegleitende
Vereinbarung in § 5 Abs. 2 erweitert und beschlossen, dass auch die im Kreistag
vertretenen Gruppen dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder angehören.
In Ergänzung der bereits vom
Kreistag in den Beirat des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss entsandten Mitglieder
aus den Fraktionen ist somit noch ein Mitglied sowie ein stellvertretendes
Mitglied aus der Gruppe „Die Linke“ vom Kreistag zu bestellen.