Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt:
a) dem Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,
zu den Personalkosten der Beratungsstelle „esperanza“ einen Zu-
schuss in Höhe von 21.116,-- €,
b) dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Neuss, zu den Personal-
kosten der Beratungsstelle „esperanza“ einen Zuschuss in Höhe von
19.043,-- €,
c) dem Verein „Frauen beraten – donum vitae e.V Kreis Neuss“, Neuss,
zu den Personalkosten der Beratungsstelle einen Zuschuss in Höhe
von 28.746,-- €.
Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat jede Frau und jeder Mann Anspruch auf Beratung „ … in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung; sowie allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen.“.
Im Rhein-Kreis Neuss wird dieser Beratungsanspruch flächendeckend von der eigenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Rhein-Kreises Neuss beim Gesundheitsamt und den Beratungsstellen des
· Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich, „esperanza“, in Grevenbroich und Dormagen,
· Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Neuss, „esperanza“, in Neuss,
- und dem Verein „Frauen beraten – donum vitae “ e.V, in Neuss,
angeboten.
Die Beratungsstellen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen der Verbände erhalten aufgrund von Beschlüssen des Sozial- bzw. des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages Zuschüsse zu den Personalkosten in Ergänzung der Landesförderung. Auch im Jahr 2011 ist die Beratungstätigkeit zu unterstützen.