Betreff
Förderung von Beratungsstellen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen
Vorlage
50/1282/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt:

 

a)     dem Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

zu den Personalkosten der Beratungsstelle „esperanza“ einen Zu-

schuss in Höhe von  21.116,-- €,

 

b)     dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Neuss, zu den Personal-

kosten der Beratungsstelle „esperanza“ einen Zuschuss in Höhe von

19.043,-- €,

 

c)      dem Verein „Frauen beraten – donum vitae e.V Kreis Neuss“, Neuss,

zu den Personalkosten der Beratungsstelle einen Zuschuss in Höhe

von 28.746,-- €.

 

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat jede Frau und jeder Mann Anspruch auf Beratung „ … in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung; sowie allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen.“.

Im Rhein-Kreis Neuss wird dieser Beratungsanspruch flächendeckend von der eigenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Rhein-Kreises Neuss beim Gesundheitsamt  und den Beratungsstellen des

·         Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich, „esperanza“, in Grevenbroich und Dormagen,

·         Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Neuss, „esperanza“, in Neuss,

  • und dem Verein „Frauen beraten – donum vitae “ e.V, in Neuss,

angeboten.

Die Beratungsstellen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen der Verbände erhalten aufgrund von Beschlüssen des Sozial- bzw. des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages Zuschüsse zu den Personalkosten in Ergänzung der Landesförderung. Auch im Jahr 2011 ist die Beratungstätigkeit zu unterstützen.