Betreff
Gewährung eines Zuschusses zu den Personal- und Sachkosten des Frauenhauses in Neuss
Vorlage
50/1283/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Neuss als Träger des Frauenhauses in Neuss einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Personalkosten dieser Einrichtung.

Für das Haushaltsjahr 2011 wird ein Kreiszuschuss von insgesamt höchstens 60.953,75 € gewährt.

Mittel des Kreises stehen im Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Seit nunmehr 25 Jahren bietet das Frauenhaus in Neuss misshandelten Frauen und deren Kinder Zuflucht und Schutz vor weiterer Gewaltanwendung. Die Einrichtung, die in der Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Neuss (SKF) steht, wird seit ihrer Gründung im Jahre 1986 durch den Sozialausschuss des Kreistages durch Zuschüsse zu den Personalkosten gefördert.

Im Jahr 1990 konnte die Aufnahme des Frauenhauses Neuss in die Landesförderung erreicht werden. In 2006 ist in den Förderrichtlinien des Landes die personelle Grundausstattung von Frauenhäusern von vier auf nur noch drei Fachkräfte reduziert worden.

Insgesamt entstehen dem Frauenhaus Neuss lt. Antrag vom 21.02.2011 in 2011 voraussichtlich hierfür Personalkosten in Höhe von 163.367,70 €. Der SKF hat beantragt, dass sich neben dem Land NRW auch die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss weiterhin an den nicht gedeckten Personalkosten der personellen Grundausstattung des Frauenhauses mit folgenden Beträgen beteiligen:

- LV Rheinland (Landesmittel)                                    97.604,00 €

- Rhein-Kreis Neuss                                                 39.458,22 €

- Stadt Neuss                                                          9.987,82 €

- Eigenmittel SKF                                                    16.317,66 €

- insgesamt                                                         163.367,70 €.

Der SKF setzt über die Grundausstattung hinaus – wie bisher – eine weitere Kraft ein, die über eine entsprechende Qualifikation als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin verfügt. Durch diesen Personaleinsatz, der nach den früheren Förderrichtlinien fachlich notwendiger Standard war, wird die nachgehende Beratung für die betroffenen Frauen und ihre Familien aufrechterhalten. Um dieses insgesamt erforderliche und bereitgestellte professionelle Angebot sicherzustellen, beantragt der SKF auch für diese Stelle einen anteiligen Personalkostenzuschuss.

Der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe und kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende befürwortet die Gesamtkonzeption des Frauenhauses mit einer Personalstärke von vier Fachkräften aus fachlicher Sicht. Die Stadt Neuss ist aus gleichen Gründen ebenfalls bereit, die vierte Stelle weiterhin anteilig zu fördern. Die Personalkosten der vierten Stelle betragen voraussichtlich 28.660,71 €, die der Kreis mit ~ 72 % (= 21.495,53 €) und die Stadt Neuss mit 23 % (= 7.165,18 €) bezuschussen sollen.

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 11.07.2011 noch für dieses Jahr eine spürbare Entlastung der landesgeförderten Frauenhäuser angekündigt. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlichen Fördermitteln stehen noch aus. Es ist anzumerken, dass sich die evtl. Erhöhung des Landeszuschusses in 2011/ab 2012 auf die Personalkostenförderung der Grundausstattung des Frauenhauses bezieht. Hier würde sich daher – unter Berücksichtigung eines Trägeranteils weiterhin von 10 % - der erforderliche Kreiszuschuss am Defizit entsprechend verringern.