Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss, Rheydter Str. 176, zu den im Jahre 2011 nicht gedeckten Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge in Neuss einen Zuschuss in Höhe von max. 10.860 €.
Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die
TelefonSeelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und
katholischen Kirche. Sie ist unter den Rufnummern
0800 -
111 0 111 und 0800 - 111 0 222
kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen.
Der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Neuss und der Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss haben erstmals im Jahr 2001 um einen Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der gemeinsam betriebenen TelefonSeelsorge gebeten. Der Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages hat die soziale Aufgabenstellung der TelefonSeelsorge anerkannt und seitdem gefördert.
Die Arbeit der TelefonSeelsorge wird im Internet unter www.telefonseelsorge.de umfassend dargestellt.
Nach Absprache innerhalb des Trägerverbundes soll der Zuschuss an den Verband Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss gewährt werden, der federführend auch den Verwendungsnachweis erstellt.
Der Kreistag hat im Haushalt 2011 erneut Mittel für die TelefonSeelsorge bereitgestellt.