Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Träger der Schuldnerberatungsstellen
Vorlage
50/1288/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

a)     dem Diakonischen Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

b)     dem Sozialdienst Kath. Männer e.V., Neuss,

c)      dem Internationalen Bund, Verbund NRW-Mitte, Neuss,

d)     dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich,

insg. einen Zuschuss zu den Personalkosten der Schuldnerberatung in Höhe von 269.208 €.

Mittel werden aus dem Produkt 050.312.010 zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

Die soziale Schuldnerberatung ist nach § 11 Abs. 5 SGB XII und nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Rhein-Kreis Neuss hat daher am 01.08.2005 mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen soll.

In den vergangenen Jahren ist auf der Basis der Leistungsvereinbarung und den von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss vorgelegten Auslastungszahlen das Beratungsangebot bedarfsorientiert ausgebaut worden. Auf die im Jahr 2005 mit vier Beratern bestehende Schuldnerberatung ist so – zielbestimmt für das Klientel nach dem SGB II – eine Aufstockung auf nunmehr sieben Beratungskräfte erfolgt, wobei die Nachbesetzungen gänzlich vom Rhein-Kreis Neuss finanziert werden. Die ARGE Rhein-Kreis Neuss hat die Fallzahlentwicklung und Zuweisungszahlen geprüft und bestätigt.

Für das Jahr 2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss einen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der als Anlage beigefügt ist. Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat die Zuweisungszahlen geprüft und bestätigt. Danach sind dort sogar in 2009: 528 erfolgreiche Zuweisungen verzeichnet; in 2010: insgesamt 596.

Der Rhein-Kreis Neuss ist gesetzlich zu einem bedarfsdeckenden Angebot in der Schuldnerberatung verpflichtet. Auch die Leistungsvereinbarung beinhaltet, bei nachgewiesenen Fallzahlensteigerungen die Bedarfsdeckung anzupassen. Ab 2012 soll die Schuldnerberatung daher um eine weitere Vollzeitstelle ausgebaut werden. Für das laufende Haushaltsjahr ist mit der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen abgestimmt, dass eine Personalaufstockung ab 01.10.2011 erfolgen soll.

Für die Schuldnerberatung stehen im Haushalt 259.925 € zur Verfügung; die Mittel sind im Produkt „Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ veranschlagt. Für die anteilige Förderung einer zusätzlichen Fachkraft werden 9.283 € benötigt; die Mittel sind aus dem o.a. Produkt zu erwirtschaften.

Die Aufteilung des Zuschusses erfolgt nach interner Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss.

Die Träger der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss erhalten auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Zuschüsse (im Rahmen der allgemeinen sozialen Daseinsvorsorge und nach dem Ordnungs- und Jugendrecht). Für 2012 wird in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine kreisweite Konzeption auch für die anderen Zielgruppen erarbeitet.