Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Träger Suchtberatung und psychosoziale Betreuung
Vorlage
50/1290/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt für die psychosoziale Betreuung von Leistungsberechtigten des SGB II zusätzlich nach der Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II dem Diakonischen Werk Neuss und dem Diakonischen Werk Grevenbroich zu den förderungsfähigen Personal- und Sachkosten einer ½ Fachkraft einen Zuschuss in Höhe von max. je 14.250 €.

 

Der Zuschuss in Höhe von insgesamt 28.500 € ist aus dem Produkt 050.312.010 zu erwirtschaften.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zwischen dem Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger der Grundsicherung nach dem SGB II und den Trägern der Suchtberatung und der psychosozialen Betreuung besteht eine Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II über eine entsprechende flächendeckende Versorgung im Rhein-Kreis Neuss.

 

Für ihre Beratungsdienstleistungen in der psychosozialen Betreuung erhalten die Träger bislang eine pauschale Förderung, denen eine Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung psychosozialer Einrichtungen“ zugrunde liegt. Diese soll in 2012 überarbeitet und der Vereinbarung angeglichen werden. Die Zuschüsse werden aus dem Produkt 050.312.010.010, Sachkonto 5336003 gewährt.

 

Gemäß § 2 der Vereinbarung wird die psychosoziale Betreuung in der Stadt Neuss vom Diakonischen Werk Neuss und in den Städten Grevenbroich und Dormagen vom Diakonischen Werk Grevenbroich sichergestellt. Beide Diakonischen Werke beabsichtigen aufgrund der stark gestiegenen Zuweisungen durch das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss die Beratung auszudehnen und dafür jeweils ½ Fachkraftstelle neu zu schaffen. Gemäß § 9 der Vereinbarung werden die Kosten der psychosozialen Betreuung durch die Gewährung jährlicher Zuschüsse erstattet. Dabei ist vorgesehen, dass jährlich überprüft wird, ob das Angebot noch bedarfsdeckend ist, bzw. erweitert und die Vergütung entsprechend angepasst werden muss.

 

Die erhöhte Inanspruchnahme der Dienste in den letzten Jahren wurde vom Jobcenter bestätigt. Die Anträge der Diakonischen Werke vom Nov. 2010/Febr. 2011 entsprechen der Vereinbarung und sind offenbar gerechtfertigt.

 

Die Kosten für eine zusätzliche ½ Fachkraftstelle wurden vom Diakonischen Werk Neuss auf jährlich 28.500,00 € beziffert. Die Aufwendungen sind angemessen. Es wird beabsichtigt, entsprechend der Leistungsvereinbarung ab dem zweiten Halbjahr 2011 die beiden ½ Fachkraftstellen aus Kreismitteln zu bezuschussen.

 

Mittelbedarf Jahr 2011 (Zeitraum 01.07. – 31.12.2011): 11.950 € Personalkosten, 1.300 € Sachkosten, insg. 14.250 € x 2 = 28.500 € jeweils mit 14.250 € an Diakonisches Werk Neuss und Diakonisches Werk Grevenbroich.