Betreff
Förderung Familienunterstützende Dienste
Vorlage
50/1294/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verein Lebenshilfe Neuss e.V., dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch und dem Verein Leben und Wohnen - Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH, Grevenbroich, zu den ungedeckten Personalkosten für Maßnahmen der Familienunterstützenden Diensten für das Jahr 2011 zusammen einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 34.302,00 €, je Verein max. 11.434 €.

 

Die Mittel sind in dieser Höhe beim Produkt 050 331 010 „Förderung der Wohlfahrtspflege“, Produktsachkonto 5318012 „Zuschuss für Maßnahmen der Eingliederungshilfe“ veranschlagt.  

 

 


Sachverhalt:

 

Die meisten behinderten Kinder wachsen glücklicherweise in ihrer Familie auf. Wegen Überalterung steigt die Zahl der älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen. Es entspricht dem gesellschaftlichen Selbstverständnis, sowohl die beeinträchtigten Menschen als auch die Familien, die dahinter stehen, zu unterstützen.

 

Diese behinderten Menschen und deren pflegende Familien haben nicht nur die Vereinbarkeit von Familie, Kinder, Beruf zu meistern, sondern es kommen  hier noch vielfältige behinderungs-bedingte und mitunter jahrzehntelange intensive Belastungsfaktoren hinzu. Es ist auch beachtlich, dass behinderten Menschen heute und zukünftig mehr Autonomie außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden muss.

 

Die drei kreisansässigen Behindertenvereine sind für diese Personengruppe seit vielen Jahrzehnten Kontakt- und Hilfestelle. Sie haben dazu alle einen Familienunterstützenden Dienst (FuD), der Teil der offenen, ambulanten Hilfen ist und vielfältige individuelle Hilfsangebote beinhaltet.

 

Diese FuD bieten u.a. umfangreiche Beratung durch erfahrenes Fachpersonal, Ersatzbetreuung bei familiären Notsituationen oder zur physischen/psychischen Entlastung der Pflegenden, Information über Leistungen Dritter, Suche nach/ /Vermittlung an geeignete Einrichtungen, Hilfe/Begleitung bei Behördenangelegenheiten, psychosoziale Unterstützung in schwierigen Lebensphasen/Problembewältigung (z.B. in Lebenskrisen der behinderten Menschen selbst, bei erwarteter Geburt eines behinderten Babys, für Alleinerziehende etc.). Darüber hinaus bieten die Vereine verlässliche Angebote für die beeinträchtigten Menschen, die ihnen zu Lebensgestaltung, Lernen und selbstständigem Entscheiden sowie den Familien damit zu mehr Freiräumen verhelfen.

 

Die Vereine, die im Bereich FuD dazu Eigenmittel einsetzen, sollen durch einen Personalkostenzuschuss des Rhein-Kreises Neuss in dieser Arbeit unterstützt werden.  Dieser Personalkostenzuschuss trägt über die Vereinsarbeit dazu bei, dass das Potential der Familien mit behinderten Menschen gestärkt wird, die Betreuung der Behinderten in der Familie machbar bleibt, eine kostenträchtige Heimunterbringung möglichst vermieden und die Möglichkeit von Selbsthilfe/Selbstaktivierung und sozialhilfevorrangiger Leistungserbringung genutzt wird. Der Zuschuss dient somit weitergehend, dass u.a. die Leitideen der Selbstbestimmung, der Inklusion, der UN-Konvention 2009 zu Rechten Menschen mit Behinderung in der Praxis vor Ort umgesetzt werden.

 

Rechtsgrundlage für die Förderung ist die Eingliederungshilfe gem. § 53, 54 SGB XII. Die Behindertenvereine wurden bereits in der Vergangenheit ohne Beteiligung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gefördert. Aus verfahrensrechtlichen bzw. förderrechtlichen Gründen wird die Bezuschussung hier an die gängige Praxis angepasst.