Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Satzung zur Durchführung der Sozialhilfe im Rhein- Kreis Neuss - Delegationssatzung SGB XII – in der vorgelegten Form.
Sachverhalt:
Der Rhein-
Kreis Neuss als örtlicher Träger der
Sozialhilfe hat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ihm obliegende
Aufgaben nach dem SGB XII zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen.
Die
Aufgabenübertragung ist in der Delegationssatzung SGB XII geregelt. Mit der
Neufassung der Satzung erfolgen einige Klarstellungen und redaktionelle
Überarbeitungen. So waren bislang die delegierten Aufgabenbereiche im Einzelnen
aufgeführt, nun werden die nicht delegierten Aufgabenbereiche benannt.
Das
Benehmen mit den Städten und Gemeinden wird hergestellt und kann
voraussichtlich in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses bestätigt
werden. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.
Die Satzung tritt zum 01.10.2011 in Kraft.