Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 "Tribünenweg" der Stadt Grevenbroich
hier: Anpassung gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW
Vorlage
61/1312/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 „Tribünenweg“ der Stadt Grevenbroich zu erheben.

 


Sachverhalt:

Weite Bereiche der Freifläche östlich des Tribünenweges in der Gemarkung Wevelinghoven werden bereits seit Jahrzehnten als Sportflächen für Reit- und Hundesport genutzt. Zur Sicherung der Sportflächen wurde der Bebauungsplan Nr. W 41 „Tribünenweg“ von Seiten der Stadt Grevenbroich aufgestellt, der 2003 Rechtskraft erhielt. Neben der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ (Reitplatz und Hundeplatz) enthält der Bebauungsplan Nr. W 41 weitläufige Aufforstungsflächen, die als Ausgleichsflächen für an anderer Stelle im Stadtgebiet vorgenommenen Eingriffe dienen. Weite Teile dieser Flächen sind bereits realisiert.

 

Bezogen auf die Sportflächen im Bebauungsplan Nr. W 41 muss festgestellt werden, dass die tatsächlichen Gegebenheiten seinerzeit im Planungsprozess nur unvollständig berücksichtigt wurden. So befindet sich der seit vielen Jahren bereits vorhandene Sand-Reitplatz komplett außerhalb der dafür vorgesehenen Sportfläche. Eine Verlagerung des Platzes wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

 

Zur Anpassung der Planung an die tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem auf der Fläche jährlich stattfindenden Reitturnier, hat die Stadt Grevenbroich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 entwickelt. Sie umfasst die Festsetzung des vorhandenen Sandplatzes, der heute vorhandenen Zuwegung vom Tribünenweg aus, des vorhandenen Hundeplatzes sowie eines Bereiches für temporäre Stellplätze für das Reitturnier (s. Anlage).

Als Ausgleich für diese Flächeninanspruchnahme werden die im Ursprungsplan als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellten Flächen entsprechend den ursprünglichen Vorgaben für die Flächenentwicklung aufgeforstet. Insgesamt ergibt sich bei Gegenüberstellung der beiden Planungen eine leicht positive Ökobilanz für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41.

 

Die Stadt Gevenbroich hat gegenüber den Nutzern der Sportfläche deutlich gemacht, dass eine derart intensive Flächeninanspruchnahme wie in der Vergangenheit zukünftig nicht mehr in Frage kommt, damit die Existenz der Sportfläche aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht insgesamt zur Diskussion gestellt wird. Dies umfasst auch die Organisation des ruhenden Verkehrs während des Reitturniers. Die Stadt Grevenbroich wird zukünftig verstärkt darauf achten, dass der ruhende Besucherverkehr während der Veranstaltung durch verkehrslenkende Maßnahmen auf die entsprechenden Flächen gesteuert wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 „Tribünenweg“ unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass die Flächen zwischen dem Hundeplatz und den vorgesehenen Parkplatzbereichen kurzfristig mit weitem Waldsaum aufgeforstet wird. Insgesamt trägt eine derartige Planung dazu bei, die Situation am Tribünenweg städtebaulich zu ordnen und ein Nebeneinander zwischen Sport-/Freizeitnutzung und Landschaftsschutz zu ermöglichen.

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 beschlossen, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 „Tribünenweg“ der Stadt Grevenbroich zu erheben.