Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2010
Vorlage
20/1353/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß § 53 KrO i. V. m. § 95 GO hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 befindet sich noch im Aufstellungsverfahren. Er wird  einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dem Kreistag in der Sitzung am 21.09.2011 vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Jahresabschluss 2010 vom Kreistag am 21.12.2011 endgültig feststellt werden wird.

 

Die Verwaltung wird im Übrigen hierzu in der Sitzung vortragen.