Betreff
Mitteilungen und Anfragen
Vorlage
20/1355/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Sachstand zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses

 

Nach § 53 KrO i. V. m. § 116 GO hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zum ersten Mal besteht diese Pflicht zum Stichtag 31. Dezember 2010 (§ 2 NKF-Einführungsgesetz).

Die zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche (Kreiskrankenhäuser, Seniorenheime, Kreiswerke) haben die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen. Mit der eigentlichen Konsolidierung wurde begonnen. Es wird angestrebt, den Entwurf des ersten Gesamtabschlusses dem Kreistag in der Sitzung am 21.12.2011 vorzulegen.