Sachstandsbericht zum Erneuerungsprogramm 2011
Sachverhalt:
Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).
Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe der nach NKF „Neues Kommunale Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitte veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Straße, die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen.
Das Erneuerungsprogramm 2011 ist
im Jahre 2010 haushaltsmäßig beantragt und bautechnisch im Folgejahr durch das
Tiefbauamt umgesetzt worden. Insgesamt konnten 2011 acht Baumaßnahmen
realisiert werden. Die letzten beiden Maßnahmen werden am 17.Oktober starten
und voraussichtlich Ende der Herbstferien am 04.November 2011 abgeschlossen
sein. Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2011 sind in tabellarischer Form im
Anhang aufgeführt.