Betreff
Sachstandsberichte zu aktuellen Neubaumaßnahmen an Kreisstraßen
- Radweg K 43 zwischen Grevenbroich-Elsen und Grevenbroich-Gustorf
- K 8 Umbau der Ortsdurchfahrt (OD) Glehn
Vorlage
66/1368/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

(1)       K 43 Neubau eines Radweges zwischen GV-Elsen und GV-Gustorf

Bei der Maßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die Maßnahme dient zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC und stellt einen Netzlückenschluss im Radwegenetz dar. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens nicht mehr gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger mitzunutzen. Im gesamten Streckenabschnitt steht weder eine separate Radwegführung noch eine akzeptable Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung. Der Grunderwerb ist vollumfänglich abgeschlossen. Die Realisierung des geplanten Radweges erforderte auf der gesamten Neubaulänge umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung unterlagen.

 

Das geplante Bauvorhaben gliedert sich in zwei separate bauliche Maßnahmen auf! Die reine Radwegmaßnahme einerseits und andererseits der Umbau (Neuaufteilung des Brückenquerschnittes) der vorhandenen Autobahnbrücke über die BAB A 540 zur Aufnahme des geplanten Radweges. Von Seiten der Verwaltung war ursprünglich eingeplant, dass der Brückenumbau im Vorlauf zur Radwegemaßnahme erfolgen sollte. Der Baubeginn für den Umbau des Brückenbauwerks war ursprünglich für den 04. Oktober 2011 terminiert, so dass die konstruktiven und betontechnischen Arbeiten bis zum Ende des Jahres (vor Beginn des Winters) abgeschlossen sein sollten. Nach der Submission der Öffentlichen Ausschreibung für den Umbau des Brückenquerschnittes hat sich jedoch herausgestellt, dass nur ein Bieter ein Angebot abgegeben hat. Die Prüfung und Auswertung des Angebotes haben ergeben, dass das Angebot im Verhältnis zur Kostenschätzung der Verwaltung erheblich nach oben abgewichen ist. Gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessenen hohen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Aus diesem Grund ist durch das Rechnungsprüfungsamt – Zentrales Vergabemanagement - des Kreises die Öffentliche Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben worden. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die Leistung nochmals, diesmal beschränkt auszuschreiben, um ein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erzielen. Der neue Submissionstermin für den Brückenumbau ist für den 15. November 2011 terminiert, so dass der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung am 14.12.2011 die Auftragsvergabe beschließen kann.

 

Der Umbau der Brücke wird somit einhergehend mit der eigentlichen Radwegmaßnahme — soweit die Witterungsbedingungen die Erdarbeiten zulassen — Anfang März 2012 beginnen. Im Vorfeld wird im Februar 2012 mit der Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten) begonnen.

 

Die voraussichtlichen Baukosten für den 2,0 km langen kombinierten Geh- und Radweg belaufen sich auf ca. 713.000,00 €, wovon das Land NRW nach dem Entflechtungsgesetz bei einem Fördersatz von 60% Kosten in Höhe von 427.800,00 € übernimmt. Der Eigenanteil des Kreises liegt bei 285.200,00 €. Die Verwaltung rechnet mit einer 7-monatigen Bauzeit bis voraussichtlich Ende August 2012.

 

 

(2)        K 8 Umbau der Ortsdurchfahrt (OD) Glehn

 

Mit dem Umbau der K 8 OD Glehn sollen die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Glehn — bei der es sich um den ehemaligen Straßenquerschnitt der B 230 handelt — insbesondere für Fußgänger und Radfahrer verbessert sowie der Verkehr homogenisiert werden. Mit dem Umbau der Ortsdurchfahrt wird der Hauptstraßenzug speziell für Kinder, Schüler, Senioren und im Besonderen Radfahrer sicherer und gleichzeitig attraktiver. Die vorhandenen baulich abgesetzten Radwege am Ortseingang und am Ortsausgang von Glehn werden in Form markierter Radwege auf der Fahrbahn — Schutzstreifen — zusammengeführt, um somit einen durchgängigen Netzschluss (durchgehende Verkehrsanlage) zwischen den außerorts liegenden Radwegen entlang der K 8 zu erreichen, so dass sowohl für den Freizeitradverkehr als auch für den Schülerradverkehr im Rahmen der Schulwegsicherung eine deutliche Verbesserung mit weniger Konfliktpunkten eintritt. Darüber hinaus stehen weitere tiefbautechnische Arbeiten wie zusätzliche Fußgängerquerungshilfen, Umbau von Einmündungsbereichen etc. zur Verbesserung der Verkehrssituation an. Diese Maßnahmen sollen in Gänze das Geschwindigkeitsniveau in der gesamten Ortsdurchfahrt reduzieren und verstetigen. Des Weiteren ist der Umbau der vorhandenen Busbuchten zu barrierefreien Buscaps vorgesehen. Die gesamte Umbauplanung berücksichtigt die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung und entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit.

Die Baumaßnahme wurde zuletzt in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 23.02.2011 thematisiert und beschlossen.

Der Ausbaubereich hat eine Länge von ca. 1,1 km. Er beginnt an der Straße Am Hagelkreuz am westlichen Ortsausgang in Richtung Schlich und endet hinter der Heidestraße am östlichen Ortsausgang in Richtung Landesstraße L 361.

Der Baubeginn der Umbaumaßnahme ist für Anfang Oktober 2011 (40. Kalenderwoche) anvisiert. Die voraussichtlichen Baukosten für den 1,1 km langen Umbauabschnitt belaufen sich auf ca. 650.000,00 €, wovon das Land NRW nach dem Entflechtungsgesetz bei einem Fördersatz von 60% Kosten in Höhe von 390.000,00 € übernimmt. Der Eigenanteil des Kreises liegt bei 260.000,00 €. Die Verwaltung rechnet mit einer 6-monatigen Bauzeit bis voraussichtlich zum 31.03.2012 unter Berücksichtigung einer 6-wöchigen witterungsbedingten Winterunterbrechung.