Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag beschließt den Abschluss der "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die
Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung“, Stand: 30.08.2011 mit der o.g.
Änderung.
Sachverhalt:
Die
Stadt Korschenbroich hat in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
14.09.2011 dem Stadtrat einstimmig die Aufgabenübertragung an den Rhein-Kreis
Neuss empfohlen.
Wie
in der Kreisausschusssitzung am gleichen Tage angekündigt, gibt es folgenden
Änderungswunsch zu § 4 Abs. 2 „Kostenerstattung“ der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung:
Stand 30.08.2011 |
Änderungswunsch |
Übersteigt der Prüfungsaufwand die in
Absatz 1 genannten Tagewerke um mehr als 10 %, wird der gesamte
Mehraufwand mit dem Gebührensatz nach Absatz 1 Satz 4 abgerechnet |
Soweit durch Sonderprüfungen der
Prüfaufwand insgesamt die in Absatz 1 genannten Tagewerke um mehr als
10 % überschreitet, ist der gesamte Mehraufwand mit dem Gebührensatz
nach Absatz 1 Satz 4 abzurechnen. |
Gegen
diese geringfügige Ergänzung bestehen seitens des hiesigen
Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.