Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Korschenbroich über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
ZS2/1370/XV/2011
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung“, Stand: 30.08.2011 mit der o.g. Änderung.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Korschenbroich hat in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.09.2011 dem Stadtrat einstimmig die Aufgabenübertragung an den Rhein-Kreis Neuss empfohlen.

 

Wie in der Kreisausschusssitzung am gleichen Tage angekündigt, gibt es folgenden Änderungswunsch zu § 4 Abs. 2 „Kostenerstattung“ der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung:

 

Stand 30.08.2011

Änderungswunsch

Übersteigt der Prüfungsaufwand die in Absatz 1 genannten Tagewerke um mehr als 10 %, wird der gesamte Mehraufwand mit dem Gebührensatz nach Absatz 1 Satz 4 abgerechnet

Soweit durch Sonderprüfungen der Prüfaufwand insgesamt die in Absatz 1 genannten Tagewerke um mehr als 10 % überschreitet, ist der gesamte Mehraufwand mit dem Gebührensatz nach Absatz 1 Satz 4 abzurechnen.

 

Gegen diese geringfügige Ergänzung bestehen seitens des hiesigen Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.