Betreff
Priorisierungsliste des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
61/1396/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Im September 2011 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr neue Prioritätenlisten für das Straßenbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Prioritätenlisten sehen erhebliche Kürzungen bei den Straßenbauvorhaben vor. Mit Vorrang sollen jetzt 37 Landesstraßenprojekte mit einem Volumen von 224 Mio. € und 96 Baumaßnahmen von Autobahnen und Bundesstraßen mit einem Volumen von 4,3 Mrd. € weiter geplant werden.

Das Ministerium unterscheidet nach folgenden Prioritäten:

 

  • Vorrangig planen
  • Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen
  • Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden
  • Planung wird nicht vom Land weiterverfolgt

 

Für die in den bestehenden Bedarfsplänen (Landesstraßenbedarfsplan und Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes) enthaltenen Straßenbaumaßnahmen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss bzw. angrenzend ergibt sich folgende Einstufung:

 

Landesstraßen:

 

Priorität „Vorrangig planen“

. / .

 

Priorität „Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“

L 19 OU Giesenkirchen und Odenkirchen bis zu B 59 (Mönchengladbach)

L 31 OU Jüchen-Neubau im Zuge der Rekultivierung Garzweiler I

L 48 Neubau Bedburg/Kirchherten bis-/Frimmersdorf (L 279 – L 116)

L 361 OU Grevenbroich-Kapellen

 

Priorität Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden“

L 381 Ausbau in Korschenbroich, BA Volksbadstraße bis Korschenbroich

 

 

Bundesstraßen

 

Priorität „Vorrangig planen“

A 52 AK Mönchengladbach – AK Neersen

A 57 Dormagen – AK Neuss/Süd (A 46)

A 57 AK Meerbusch (A 44)(m) – AS Krefeld-Oppum (m)

A 57 AS Krefeld-Oppum – AS Krefeld/Gartenstadt (m)

A 57 AS Krefeld/Gartenstadt – AK Moers

A 57 AK Moers – AK Kamp/Lintfort

B 477 OU O Rommerskirchen

 

Priorität „Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“

A 57 AK Köln-Nord (A 1) – Dormagen

A 61 AK Wanlo (A 46) – AK Mönchengladbach (A 52)

B 59 OU Sinsteden

B 477 OU Butzheim/Frixheim

 

Im Ergebnis bedeutet die vom Nordrhein-Westfalen vorgenommene Priorisierung, dass die Ausbauplanung des Landesstraßennetzes im Kreisgebiet faktisch zum Erliegen kommt.

 

Im Bereich der Bundesstraßen werden lediglich Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 57 von Dormagen in nördlicher Richtung bis zum Autobahnkreuz Kamp-Lintfort weiterverfolgt. Unklar bleibt die weitere Behandlung der Planungen zur B 477 als Ortsumgehung im Gemeindegebiet Rommerskirchen. Die vorgenommene Unterscheidung in einen vorrangig zu planenden Abschnitt „Rommerskirchen“ und einen nachrangig zu planenden Abschnitt „Butzheim/Frixheim“ ist mit dem vorliegenden Linienentwurf einer durchgehenden Umgehung westlich der heutigen B 477 nicht vereinbar.