Betreff
Neubau des Rheindükers Lohausen - Ilverich
Vorlage
68/1402/XV/2011
Aktenzeichen
68.4-40.01-6-176-11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau des Ersatzdükers Lohausen-Ilverich.


Sachverhalt:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt seit Mitte der 1960er Jahre einen rd. 960 m langen Rheindüker mit einem Außendurchmesser von 3.800 mm zwischen Lohausen (Dükeroberhaupt) und Ilverich/Büderich (Dükerunterhaupt). Dieser Düker transportiert das gesamte Abwasser (Mischwasser) aus dem Düsseldorfer Norden zur Kläranlage Ilverich. Bei einem Ausfall des Dükers müsste das Mischwasser ungeklärt in den Rhein geleitet werden.

 

Mehrere Versuche, den Düker zu entleeren und zu inspizieren, schlugen fehl, da offenbar größere Wasserzuströme aus den beiden inneren Dükerrohren bestehen, zurückzuführen auf Schäden in der Betonkonstruktion. Eine Infiltration (durch Rheinwasser) erfolgt nicht, was äußere Schäden ausschließt.

 

Nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat sich die Stadt Düsseldorf (Stadtentwässerungsbetrieb) für den Neubau eines Dükers DN 1.800 etwa 25 m nördlich des bestehenden Dükers entschieden, um die Möglichkeit für eine Entleerung und Instandsetzung der vorhandenen Anlage zu erhalten.

 

Der neue Düker liegt nach dem Landschaftsplan III - Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich - im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Rheinaue (6.2.2.1). Weitere besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder Gebiete nach den RL 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) sind nicht betroffen.

 

Standort des sog. Dükerunterhaupts nördlich Apelter Feld, Stadt Meerbusch

 

Der Bau des 981 m langen Dükers soll vom rechtsrheinischen Dükeroberhaupt im Schild-Rohrvortrieb unter dem Rhein hindurch (min. Überdeckung 5,50 m) zum Unterhaupt in der Nähe des heutigen Standortes nördlich Apelter Feld in der Stadt Meerbusch erfolgen.

 

Die Baustellenzufahrt erfolgt über vorhandene Straßen und Wege, Baustelleneinrichtungen werden im Bereich des vorhandenen Betriebsgeländes angelegt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Bauende zurückgebaut. Es wird mit einer Bauzeit  von etwa 30 Monaten gerechnet.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme verbleiben auf dieser Rheinseite nur wenige oberirdisch sichtbare Elemente, und diese kleinflächig am Dükerunterhaupt.

 

Für die Baumaßnahme müssen im Bereich des Gehölzes am Dükerunterhaupt rd. 2.760 qm Gehölz gerodet werden. Davon entfallen dauerhaft 691 qm, die restlichen Flächen werden nach Bauende wieder bepflanzt.

 

Für die Dauer der Bauzeit wird ein randlicher Saumstreifen des vorhandenen Gehölzes in der Breite von mehreren Metern erhalten. Dies hat deutlich positive Effekte für das Landschaftsbild. Die Baustelle wird zudem mit Bauzäunen gegen die angrenzenden Flächen abgegrenzt.

 

Die Artenschutzprüfung (IVÖR 2011) hat nach Angaben der Stadt ergeben, dass von 33 überprüften Arten im Plangebiet für 4 Vogelarten (Feldlerche, Kiebitz, Turteltaube, Kuckuck) mögliche Verletzungen, Tötungen oder Zerstörungen an Nistplätzen nicht auszuschließen sind. Um dies zu vermeiden, werden die Rodungsmaßnahmen zwischen September und Anfang April durchgeführt, die Baufeldräumung Anfang September bis Anfang März.

 

Insgesamt stehen nach Darlegung der Gutachter die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG dem Vorhaben aus artenschutzfachlicher Sicht nicht entgegen.

 

Über die Wiederbepflanzung und Einsaat des Arbeitsbereiches nach Bauende ist zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft eine externe Maßnahme (Ersatzmaßnahme) auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf vorgesehen. Insgesamt wird der Eingriff i. S. d. §§ 14 ff BNatSchG vollständig kompensiert.