Betreff
Kompensationsflächenkataster Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/1403/XV/2011
Aktenzeichen
68.4-40.01
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Hierzu übermitteln die für die Zulassung der Eingriffe (Anm: nach anderen Vorschriften) zuständigen Behörden der für die Führung des Verzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben.

Zuständige Stellen i. S. d. § 17 Abs. 6 BNatSchG sind nach § 6 Abs. 8 Landschaftsgesetz NRW die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Landschaftsbehörden. Aufzunehmen sind die Flächen für Kompensationsmaßnahmen, Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Umsetzung.

Die Bestimmungen für das Kompensationsverzeichnis und die Mitteilungspflicht der Zulassungsbehörden gelten nach § 6 Abs. 8 Landschaftsgesetz NRW nicht für Ausgleichsflächen, die kleiner als 500 qm sind, auf denen der Eingriff durchgeführt wird oder die im Gebiet desselben Bebauungsplans festgesetzt werden.

Das Kompensationskataster im Rhein-Kreis Neuss ist erst kurze Zeit angelegt. Die Kompensationsmaßnahmen werden ohne Rücksicht auf deren Größe aufgenommen. Das Verzeichnis wird sukzessive aktualisiert, wobei zu berücksichtigen ist, dass es nicht nur die aktuellen und zukünftigen Kompensationsflächen beinhalten soll, sondern auch die in der Vergangenheit festgesetzten Maßnahmen.

Zzt. sind 497 Kompensationsmaßnahmen für 335 Eingriffe in Natur und Landschaft im Kreisgebiet registriert. Sie umfassen eine Fläche von 789.580 qm.

Zum Verzeichnis zählt eine Kartendarstellung, die die Kompensationsflächen jeweils als Planzeichen enthält.

Es ist eine Umstellung vorgesehen, die unter Verwendung eines graphischen Informationssystems die Flächen und Maßnahmen detailliert und flächenscharf darstellt. Dies ist zzt. noch in der Entwicklung.